Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Beschluss vom 5. März 2024 entschieden, die Notlage betreffend Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wieder auszurufen. Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung von schutz- und asylsuchenden Personen sind die bestehenden Unterbringungsstrukturen im Kanton Luzern praktisch ausgelastet. Durch die Ausrufung der Notlage sollen die betroffenen kantonalen Dienststellen angemessen auf die herausfordernde Situation reagieren und auf die benötigten Ressourcen zurückgreifen können. Die Gemeindezuweisung respektive das System der Ersatzabgaben wird bis auf Weiteres nicht wieder aktiviert.
Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 müssen die europäischen Staaten die grösste Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg bewältigen. Zudem sind wegen der allgemeinen Weltlage und anderen geopolitischen Krisen Millionen von weiteren Menschen auf der Flucht. Der Luzerner Regierungsrat hat deshalb am 18. März 2022 die Notlage für die Unterbringung von Flüchtenden aus der Ukraine ausgerufen und am 8. November 2022 die Notlage auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich ausgeweitet. Am 31. August 2023 wurde die Notlage aufgehoben, da zu diesem Zeitpunkt genügend Unterbringungsplätze bis Ende 2023 zur Verfügung standen.
SEM rechnet 2024 mit gleichbleibend hohen Asylgesuchszahlen
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat am 1. Februar 2024 seine Asylprognose für das Jahr 2024 veröffentlicht. In seinem wahrscheinlichsten Szenario rechnet das SEM mit 30’000 (+/- 3’000) neuen Asylgesuchen. Dies entspricht dem Niveau des Vorjahres. Zusätzlich rechnet das SEM für das Jahr 2024 mit rund 25’000 (+/- 5’000) neuen Anträgen um Erteilung des Schutzstatus S.
2’700 Zuweisungen vom Bund an den Kanton Luzern
Dem Kanton Luzern werden vom Bund gemäss dem nationalen Verteilschlüssel 4.8 Prozent der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zugewiesen. Die im Kanton Luzern zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) betreut bereits heute über 6’500 Personen. Aufgrund der Prognose des SEM ist nun damit zu rechnen, dass dem Kanton Luzern im Jahr 2024 1440 Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren und 1’200 Personen mit Schutzstatus S zugewiesen werden. Die bestehenden Unterbringungsstrukturen sind zu weiten Teilen ausgelastet. Befristete Mietverträge und somit wegfallende Unterbringungsplätze sowie ein sehr angespannter Wohnungs- und Immobilienmarkt im Kanton Luzern erschweren die Situation zusätzlich. Um die dringend benötigten Unterbringungsstrukturen schaffen zu können, hat der Luzerner Regierungsrat mit Beschluss vom 5. März 2024 die Notlage betreffend die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ausgerufen. Erkenntnisse aus der Evaluation des Krisenmanagements in der Ukraine-Krise 2022 zeigen, dass der Kanton mit der Ausrufung der Notlage angemessen und rasch auf die herausfordernde Situation reagieren und die nötigen Ressourcen bereitstellen kann.
Handlungsfähigkeit wird erhöht
Zudem beruft der Kanton wieder eine Task Force ein, welche die Aktivitäten koordiniert und unter Beteiligung aller Involvierten bewältigt. Der kantonale Führungsstab (KFS) wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingesetzt. Die Abteilung Bevölkerungsschutz der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug (MZJ) unterstützt das Gesundheits- und Sozialdepartement und insbesondere die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen im Bereich Führung und Unterkunftsbeschaffung von Notunterkünften. Mit der Ausrufung der Notlage soll sämtlichen involvierten kantonalen Dienststellen das schnelle Agieren und der rasche Zugriff auf die benötigten Ressourcen ermöglicht werden. Um die Unterbringung aller Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sicherstellen zu können, muss auch wieder auf Zivilschutzanlagen als Notunterkünfte zurückgegriffen werden. Auf diese Option muss der Kanton Luzern bereits zurückgreifen, um die Unterbringung von Personen aus dem gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich sicherstellen zu können.
Situation kann nur gemeinsam bewältigt werden
Die zwischen dem 1. September 2022 und dem 30. September 2023 vorgenommene Gemeindezuweisung respektive das System der Ersatzabgaben wird bis auf Weiteres nicht reaktiviert. Dennoch bleibt die Bewältigung der angespannten Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Der bisherige Einsatz der Gemeinden war sehr wertvoll und wichtig, wofür ich mich bedanke. Wir benötigen angesichts der aktuellen Lage noch mehr Unterkünfte in den Luzerner Gemeinden. Der Kanton ist auch weiterhin auf die tatkräftige Unterstützung der Gemeinden angewiesen – denn wir können die Herausforderung nur gemeinsam bewältigen.» Sibylle Boos-Braun, Präsidentin des Verbands der Luzerner Gemeinden (VLG), ergänzt: «Erneut wird von uns allen ein grosser Effort gefordert. Ich bin überzeugt, dass die Gemeinden ihren Beitrag leisten werden. Die Bewältigung der Notlage bedingt aber einen aktiven Einbezug der Gemeinden auf Augenhöhe mit dem Kanton».
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie.
Anhang
Präsentation Asyl- und Flüchtlingsbereich[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]