Am Sonntag, 10. Februar 2019 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege der Stadt Sursee für den Rest der Amtsdauer 2016 – 2020 statt. Innert der gesetzlichen Frist bis Montag, 24. Dezember 2018, 12.00 Uhr, wurden für diese Wahl keine Wahlvorschläge einge-reicht. Der Stadtrat informiert daher die Stimmberechtigten folgendermassen über das Wahlverfahren:
Wahlverfahren
Das Mitglied der Schulpflege der Stadt Sursee wird im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) ge-wählt. Nachdem innert der gesetzlichen Frist keine Wahlvorschläge eingereicht wurden, er-halten die Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 19. Januar 2019 lediglich eine Blanko-liste sowie eine Wahlanleitung zugestellt.
Wählbare Personen
Wählbar als Mitglied der Schulpflege sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtig-ten Personen.
Verwendbare Wahllisten
Für die Wahl des Mitglieds der Schulpflege sind neben der Blankoliste auch von privater
Seite herausgegebene Kandidatenlisten zulässig. Diese können anstelle der Blankoliste
verwendet werden. Für solche Kandidatenlisten gelten folgende Anforderungen: Format
A5, Antalis Coloraction 10 Iceland, A 5, 80 g, grau.
Anzahl Stimmberechtigte
Eine Liste darf nicht mehr Stimmberechtigte enthalten, als zu wählen sind, bei dieser Wahl also eine Person. Überzählige Namen werden vom Urnenbüro gestrichen.
Wahlresultat
Erreicht keine in Sursee stimmberechtigte Person das absolute Mehr im ersten Wahlgang, erfolgt – vorbehältlich einer stillen Wahl – ein zweiter Wahlgang am Sonntag, 31. März 2019. Beim zweiten Wahlgang ist das relative Mehr (höchste Stimmenzahl) massgebend. Für die-sen zweiten Wahlgang sind neue Wahlvorschläge möglich. Die Eingabefrist wird von Geset-zes wegen auf Donnerstag, 14. Februar 2019, 12.00 Uhr, festgelegt. www.sursee.ch[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]