Ersatzwahl für ein Mitglied des Einwohnergemeinderates Alpnach; Stille Wahl

Spread the love

Patrick Matter

Die Urnenabstimmung vom 8. März 2026 für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Ein-
wohnergemeinderates anstelle von Gemeinderätin Sibylle Wallimann für den Rest der
Amtsdauer bis 2028 entfällt. Patrick Matter wurde am 28. Januar 2026 nach Ablauf der
Rückzugsfrist durch den Gemeinderat in stiller Wahl für gewählt erklärt.
Am 26. November 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die Ersatzwahl für ein Mitglied
des Einwohnergemeinderates im Urnenverfahren und den ersten Wahlgang am 8. März
2026 durchzuführen. Als Eingabefrist für die Einreichung der Wahlvorschläge wurde der
26. Januar 2026 (17.00 Uhr) festgelegt.
Nachdem für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Einwohnergemeinderates ein Vorschlag
innert der gesetzlichen Frist eingereicht wurde und die Rückzugsfrist am 28. Januar 2026
gemäss Art. 39 AG unbenutzt verstrichen ist, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom
28. Januar 2026 in Anwendung von Art. 52 AG Patrick Matter, 1972, Geschäftsinhaber,
Hostettlistrasse 22, Alpnach Dorf (GLP Alpnach) als in stiller Wahl für gewählt erklärt.
Die Amtsblattpublikation erfolgt am 5. Februar 2026. Das Wahlergebnis kann gemäss
Art. 54 ff. des Abstimmungsgesetzes vom 17. Februar 1974 (AG; GDB 122.1) innert drei

Tagen seit der Veröffentlichung durch schriftliche und begründete Beschwerde beim Re-
gierungsrat angefochten werden.

Vorbehältlich der Rechtskraft gratuliert der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die

Gemeindeverwaltung Patrick Matter herzlich zur erneuten „Stillen“ Wahl in den Gemein-
derat und freut sich auf die Zusammenarbeit in der verbleibenden Amtsdauer bis im Jahr

2028.