Erziehungsrat stärkt die Begabungs- und Begabtenförderung

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Kanton Uri

Basierend auf den Ergebnissen der Fokusevaluation «Integrative Förderung und Integrative Sonderschulung im Kanton Uri» hat der Erziehungsrat Massnahmen zur Optimierung der Begabungs- und Begabtenförderung beschlossen. Neben verbindlichen Vorgaben, welche die Zuständigkeit und die für die Begabtenförderung zur Verfügung stehende Zeit betreffen, hat er eine Umsetzungshilfe herausgegeben. Diese soll die Schulen bei der Umsetzung der Begabungs- und Begabtenförderung unterstützen.

Die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) hat an den Urner Volksschulen die Fokusevaluation «Integrative Förderung und Integrative Sonderschulung im Kanton Uri» durchführen lassen. Als Teil der Integrativen Förderung ebenfalls beleuchtet wurde die Begabungs- und Begabtenförderung, wobei der Fokus auf der Begabtenförderung, also die Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen, lag. Verglichen mit den anderen Förderungsmassnahmen wurde die Begabungsförderung sowohl von den Lehrpersonen als auch von den Schulleitungen als wenig ausreichend eingestuft; entsprechend kamen auch die Autoren der Evaluation zum Schluss, dass in der Begabtenförderung in Uri noch Entwicklungspotenzial liegt.

Umsetzungshilfe weist den Weg

Im Einklang mit dem Befund aus der Fokusevaluation setzte sich der Erziehungsrat zum Ziel, geeignete Massnahmen zu finden und umzusetzen, um die Begabungsförderung in Uri zu optimieren. Zu diesem Zweck setzte er eigens eine Projektgruppe ein. Ergebnis der Arbeit ist eine Umsetzungshilfe für die Begabungs- und Begabtenförderung. Sie gibt einen Überblick über fachliche Grundlagen, gibt Mindeststandards für die Schulen vor, klärt Zuständigkeiten, erläutert konkrete Massnahmen für die Begabungs- und Begabtenförderung, macht Hinweise zur Erkennung und zur Identifikation von (besonderen) Begabungen beziehungsweise Hochbegabung und gibt Beispiele zum sinnvollen Einsatz der Zeit, die für die Begabtenförderung zur Verfügung steht.

Mit verbindlichen Vorgaben

Die Umsetzungshilfe basiert auf dem Grundsatz, wonach die Begabungsförderung als Grundhaltung gilt. Die Begabungs- und Begabtenförderung soll also Teil der Unterrichts- sowie der Schul- und der Qualitätsentwicklung sein. Um dieser Grundhaltung ausreichend Verbindlichkeit zu geben, hat der Erziehungsrat nebst der Umsetzungshilfe weitere Beschlüsse für die Optimierung der Begabungs- und Begabtenförderung gefällt. So hat künftig jede Schule in Uri eine Person zu bestimmen, die für die Begabungs- und Begabtenförderung an der Schule verantwortlich ist. Zudem wurde der Anteil der Förderungsmassnahmen für die Begabtenförderung von 0,01 auf 0,02 Lektionen erhöht; damit stehen beispielsweise einer Primarschule pro hundert Schülerinnen und Schüler neu insgesamt zwei Wochenlektionen für die Begabtenförderung zur Verfügung (vorher eine Lektion).

Ausreichend Raum für eigene Ideen

«Der Erziehungsrat ist überzeugt, dass die Umsetzungshilfe und die zugehörigen Beschlüsse sehr wirksame Hilfestellungen sind, damit unsere Schulen die manchmal verborgenen Talente der Kinder und Jugendlichen künftig noch besser entdecken und fördern können», sagt Regierungsrat Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri und Präsident des Erziehungsrats. «Gleichzeitig lassen wir den Schulen weiterhin genug Freiraum, dass sie gemäss ihren jeweiligen Bedürfnissen, Ideen und Möglichkeiten eigene Modelle der Begabtenförderung entwickeln und einsetzen können.» So helfen auch die Massnahmen in der Begabungsförderung wirkungsvoll mit, die Schulen – und damit letztlich die Lehrpersonen – im Umgang mit Heterogenität zu unterstützen und zu stärken.

Hinweis: Die Umsetzungshilfe des Erziehungsrats ist im Internet verfügbar, und zwar auf www.ur.ch (unter dem Dienst «Förderungsmassnahmen»).

 

Was ist Begabungs- und Begabtenförderung?

Begabungsförderunghat zum Ziel, dass die Jugendlichen ihre Stärken entdecken, erleben und weiterentwickeln können. Sie richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler und ist ein Grundauftrag der Schule. Demgegenüber richtet sich die Begabtenförderung an besonders begabte und hochbegabte Kinder und Jugendliche. Als «besonders begabt» werden in der Regel Personen bezeichnet, die sich im Vergleich zu anderen durch eine grössere Leistungsfähigkeit und ein grösseres Förderpotenzial auszeichnen (ca. 15 bis 20 Prozent). Hochbegabte machen rund 2 bis 3 Prozent aus und sind den Gleichaltrigen in einem oder mehreren Bereichen um ein Mehrfaches voraus. Oft wird der Begriff Begabungsförderung auch als Oberbegriff für die Begabungs- und Begabtenförderung verwendet.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]