eTax.UR im dritten Jahr

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Kanton Uri

Die online-Deklarationslösung eTax.UR steht für die Urnerinnen und Urner für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits im dritten Jahr zur Verfügung. Die Entwicklung der elektronischen Einreichequote ist sehr erfreulich. Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2023 können neu die elektronischen Steuerauszüge von Banken detailliert und nicht mehr nur summarisch eingelesen werden.

Die Deklarationslösung «eTax.UR» steht bereits für die dritte Steuerperiode im Einsatz. Die elektronische Einreichequote konnte vom ersten zum zweiten Betriebsjahr von rund 87 auf rund 92 Prozent erhöht werden. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich und zeigt die gute Akzeptanz der online-Lösung. Sämtliche steuerpflichtigen Personen erhalten bis Mitte Februar 2024 ein neues Aktivierungsschreiben für die Steuerperiode 2023 mit einer Anleitung. Für Personen, die ihre Steuererklärung bereits im letzten Jahr elektronisch ausgefüllt haben, besteht die Möglichkeit, die Daten aus der Vorjahresdeklaration zu übernehmen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2023 können neu die elektronischen Steuerauszüge von Banken detailliert und nicht mehr nur summarisch eingelesen werden. Hilfe zu neuen Funktionen und weitere nützliche Informationen sind auf der Supportseite https://ur-support.etax.ch ersichtlich.

Falls steuerpflichtige Personen mit der Steuererklärung oder der Anwendung von «eTax.UR» Probleme bekunden und auf der Webseite nicht die gewünschte Hilfe finden, können sie sich unter der Telefonnummer 041 766 59 16 oder ur@etax.ch an die Hotline wenden. Diese steht den Urnerinnen und Urnern in den Monaten Februar bis Mai 2024 von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr und in den Monaten Juni 2024 bis Januar 2025 vormittags zur Verfügung.

Interessierte Personen haben auch die Möglichkeit, Fachkurse für das Ausfüllen der neuen elektronischen Steuererklärung zu besuchen. Angeboten werden diese vom Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri sowie von der Pro Senectute Uri. Die entsprechenden Ausschreibungen sind auf den jeweiligen Webseiten der Anbieter zu finden.

Auf Wunsch besteht weiterhin die Möglichkeit, die Papierformulare vom Gemeindesteueramt zu beziehen und die Steuererklärung von Hand auszufüllen. Die Einreichung mittels Papiersteuererklärung ist allerdings mit zahlreichen nachgelagerten manuellen Arbeitsprozessen verbunden. Mit der elektronischen Einreichung helfen Sie mit, diese personalintensiven Arbeiten zu eliminieren und gleichzeitig Kosten einzusparen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]