Der Regierungsrat kann die Lohnansätze jeweils auf den Jahresanfang ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Richtungsweisend ist dabei der Stand der Konsumentenpreise per Ende November. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise erreichte per Ende November 2023 einen Stand von 121,2 Punkten (Mai 1993=100). Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug die Teuerung 1,4 Prozent bzw. 1,7 Indexpunkte.
Angesichts der Verletzung der Vorgaben der Defizitbeschränkung im Budget 2024 und in den Planjahren 2025 bis 2026 und der Erkenntnis, dass auch die Rechnung 2023 mit einem erheblichen Minus abschliessen wird, sieht sich der Regierungsrat gezwungen, auch im Personalbereich entsprechende Einsparungsmassnahmen zu treffen und den Teuerungsausgleich nicht mehr vollumfänglich zu gewähren. Er ist sich bewusst, dass eine solche Massnahme spürbar ist, sie leistet aber zusammen mit zahlreichen weiteren Massnahmen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Kantonshaushalts.
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat eine teilweise Anpassung der Teuerung von 1,1 Prozent beschlossen. Mit dieser Massnahme können rund 700‘000 Franken eingespart werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]