Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken. Diesen Gesetzesentwurf hat der Regierungsrat nun in die Vernehmlassung gegeben.
Die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» greift mit der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulbereich ein für Gesellschaft und Wirtschaft wichtiges Anliegen auf. Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf in diesem Bereich. Aus seiner Sicht ist die Initiative jedoch abzulehnen, weil damit die heute von den Gemeinden ausgeübten Aufgaben zum Kanton hin verschoben werden würden, was sachlich nicht begründet ist. Ausserdem hätte die Initiative mit rund 72 Millionen Franken pro Jahr hohe Kosten zur Folge, da selbst Eltern mit hohem Einkommen markant entlastet würden.
Aus diesem Grund plant der Regierungsrat, dem Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung einen überzeugenden Gegenentwurf zu unterbreiten. Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements: «In Zeiten des Fachkräftemangels ist eine flächendeckende und qualitativ gute familienergänzende Kinderbetreuung unabdingbar. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familien steigert die Attraktivität des Kantons Luzern nicht nur für Arbeitnehmende, sondern auch für Arbeitgebende. Das neue Gesetz soll die nötigen Rahmenbedingungen dafür schaffen.»
Im ganzen Kanton sollen Betreuungsgutscheine eingeführt werden
Unter der Leitung der Dienststelle Soziales und Gesellschaft und zusammen mit einer Begleitgruppe mit Vertretenden aus Wirtschaft, Gemeinden, Kindertagesstätten (Kitas) und kantonalen Verwaltungsstellen hat das Gesundheits- und Sozialdepartement einen breit abgestützten Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht die Einführung eines einheitlichen subjektorientierten Betreuungsgutscheinmodells sowie verbindliche Mindestqualitätsvorgaben vor.
Mit den Betreuungsgutscheinen wird der Besuch einer Kindertagesstätte oder einer Tagesfamilie bei nachgewiesenem Bedarf vergünstigt. Erwerbstätige Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen sollen dadurch finanziell massgeblich von den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung entlastet werden. «Der Gegenentwurf und die geplante Steuergesetzrevision 2025 mit der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs bilden ein Gesamtpaket, welches alle Eltern finanziell bei der familienergänzenden Kinderbetreuung entlasten wird», führt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor aus.
Kantonsweite Mindestqualitätsvorgaben
Zentrale Qualitätsaspekte bei Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung sind beispielsweise der Betreuungsschlüssel, die Qualifikation des Betreuungspersonals, die Anstellungsbedingungen oder die Infrastruktur. Mit dem neuen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sollen kantonsweit Mindestqualitätsvorgaben gelten. Neu soll der Kanton für die Bewilligung und Aufsicht von Kitas und Tagesfamilienorganisationen zuständig sein. Für den Versorgungsauftrag sowie die Anspruchsprüfung und Beitragsabwicklung der Betreuungsgutscheine sollen jedoch die Gemeinden zuständig bleiben.
Gegenfinanzierung der neuen Aufgaben des Kantons durch die Gemeinden
Gemäss dem Gesetzesentwurf soll sich der Kanton neu zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen und entsprechende Beiträge an die Gemeinden ausrichten. Der Regierungsrat erwartet, dass die neuen Aufgaben des Kantons bei der familienergänzenden Kinderbetreuung von den Gemeinden gegenfinanziert werden. Die Gegenfinanzierung durch die Gemeinden soll zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Botschaft und des Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» durch den Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats geklärt sein. Das neue Kinderbetreuungsgesetz soll per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.
Vernehmlassung dauert von April bis Juni 2024
Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung nun eröffnet. Die Vernehmlassung dauert vom 3. April 2024 bis am 28. Juni 2024.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]