Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) empfiehlt dem Kantonsrat, auf das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden einzutreten und stimmt der Vorlage mehrheitlich zu. Nach ausführlicher Diskussion lehnt es eine Mehrheit ab, den Entscheid zur Einführung von Leistungsaufträgen mit Globalbudget den Gemeinden zu überlassen. Hingegen soll die Darstellung der Gemeinderechnungen verständlicher und in Parlamentsgemeinden die Mitsprache bei Budgetfragen geregelt werden.
Das vom Regierungsrat vorgelegte Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (B 14) wurde in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) vorberaten und in eine politisch möglichst konsensfähige Fassung gebracht. Das Gesetz formuliert einheitliche Grundsätze, wie die Gemeinden ihre Finanzen steuern und ihre Rechnungen präsentieren sollen und setzt die gesamtschweizerischen Vorgaben zur Einführung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) um. Ziel der Vorlage ist eine höhere Transparenz und Verständlichkeit, eine vereinfachte Zusammenarbeit sowie eine bessere Vergleichbarkeit der Gemeinden. Aufgrund ihrer Beratung empfiehlt die WAK auf die Vorlage einzutreten und stimmt ihr grossmehrheitlich zu.
Im Zentrum der Beratung stand der Interessenkonflikt zwischen dem Erhalt einer grösstmöglichen Gemeindeautonomie auf der einen und dem Nutzen einer Vereinheitlichung auf der anderen Seite.
Einführung von Leistungsaufträgen mit Globalbudget
Da die Gesetzesvorlage der Regierung über die Vorgaben des HRM2 hinausgeht und eine flächendeckende Einführung von Leistungsaufträgen mit Globalbudgets vorsieht, versuchte ein Antrag diesen Teil der Umstellung den Gemeinden frei zu lassen. Bei der intensiv geführten Diskussion stand wiederholt die Frage über Vor- und Nachteile der Gleichbehandlung im Raum. Primär weil dies die parallele Führung mehrerer Modelle bedeuten würde und ein entsprechend komplexes Gesetz zur Folge hätte, fand dieser Antrag jedoch keine Mehrheit.
Gemeinden regeln Mitsprache des Volkes bei Budgetfragen
Ebenfalls zu diskutieren gaben die vorgeschlagenen Regelungen bezüglich der direkten Mitbestimmung des Stimmvolks bei Budget- und Steuerfussfragen in Gemeinden mit einem Parlament: Während ein Teil der Kommissionsmitglieder einen Demokratieabbau und eine Verlagerung der Macht hin zu den Exekutiven befürchte, gewichten andere die Kohärenz und den Effizienzgewinn höher. Die Lösung fand die Kommission in einer Formulierung, welche ein Referendum zwar vorschreibt, den Gemeinden aber offen lässt, ob dazu eine Unterschriftensammlung notwendig ist.
Besser verständliche Gemeinderechnungen
In den weiteren Argumenten wurden einerseits die Vorteile für eine unkompliziertere gemeinsame Leistungsbestellung von mehreren Gemeinden als Verbund oder die Kompatibilität zur Privatwirtschaft herausgestrichen. Andererseits wurden aber auch die Nachteile wie ein grosser Initialaufwand für die Umstellung und die anspruchsvolle Kommunikationsaufgabe an der ersten Gemeindeversammlung angeführt. Zudem wird befürchtet, dass das neue Modell die Beteiligten überfordern könne. Nicht zuletzt aus diesem Grund beantragt die WAK, die Darstellung der Gemeinderechnungen zugunsten einer besseren Verständlichkeit anzupassen und hier die strikte Einhaltung des «true and fair»-Prinzips etwas zurückzustellen.
Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden wird an der kommenden Session des Kantonsrates vom 2./3. Mai erstmals behandelt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]