Finanzielle Steuerung: Kommission schlägt Anpassungen vor

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantonsrates unterstützt eine Flexibilisierung der Schuldenbremse. Bei einer sich abzeichnenden Überschreitung der Schuldengrenze sollen aber zwingend Massnahmen ergriffen werden. Zudem sollen bei grossen Infrastrukturprojekten Ausnahmen möglich sein. Das Finanzleitbild 2017 will die Kommission mit Bemerkungen neutral zur Kenntnis nehmen.

Die Planungs-und Finanzkommission (PFK) hat unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Inge Lichtsteiner-Achermann (CVP, Egolzwil) eine Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen, das Finanzleitbild 2017 und den Jahresbericht 2016 vorberaten:

Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen
Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen (B 64) sind insbesondere im Bereich der finanzpolitischen Steuerung vorgesehen. Die duale Schuldenbremse mit dem Schutz des Eigenkapitals und der Steuerung der Verschuldung hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Im Bereich der Investitionen soll die Schuldenbremse aber flexibler werden: Neu ist nicht mehr die generelle Vermeidung neuer Schulden das Ziel, sondern ein tragbares Schuldenniveau. Die künftige Schuldengrenze richtet sich deshalb nach der Wirtschaftskraft des Kantons, indem die Nettoschulden maximal so schnell wachsen dürfen wie die kantonale Steuerkraft. Dies ermöglicht notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Um Konsumschulden auch weiterhin zu vermeiden, soll neu der Ausgleich der Erfolgsrechnung fortwährend und nicht mehr rollend über fünf Jahre sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, sollen die Jahresergebnisse der konsolidierten Erfolgsrechnung einem statistischen Ausgleichskonto zugewiesen werden. Für diese Schwankungsreserve soll ein Startsaldo von 100 Millionen Franken festgesetzt werden.

Die PFK schlägt vor, dass der Regierungsrat Massnahmen einleiten muss, wenn sich im Aufgaben- und Finanzplan eine Überschreitung der Schuldengrenze abzeichnet oder der Ertragsüberschuss des Ausgleichskontos im letzten Planjahr unter 100 Millionen Franken liegt. Der Kantonsrat soll zudem beschliessen können, dass Investitionen für Infrastrukturprojekte, die mindestens 3⁄10 einer Einheit der Staatssteuern beanspruchen, der Schuldenbremse nicht unterliegen.

Finanzleitbild
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat das Finanzleitbild 2017 vor (B 79). Er definiert darin in fünf Grundsätzen die finanzpolitischen Handlungsmaximen für die kommenden Jahre und beantragt dem Kantonsrat, diesen in zustimmendem Sinn zur Kenntnis zu nehmen. Die PFK ist grundsätzlich mit dem Finanzleitbild einverstanden, beantragt dem Kantonsrat aber eine ganze Reihe von Bemerkungen und möchte den Bericht lediglich neutral zur Kenntnis nehmen. Hervorzuheben sind die von der PFK verabschiedeten Bemerkungen, dass die Zusammenarbeit mit den Gemeinden bei der Entflechtung und Zuordnung der Aufgaben an eine Staatsebene in einem transparenten, partnerschaftlichen Prozess zu erfolgen hat. Die PFK hat sich auf dahingehend geäussert, dass die Verbesserungen der Anstellungsbedingungen des Personals erst ins Auge gefasst werden soll, wenn die finanzielle Situation des Kantons dies zulässt.

Jahresbericht
Die PFK genehmigt den Jahresbericht (B 76) und stimmt mit Ausnahme von zwei Vorstössen der Abschreibung von Motionen und Postulaten zu. Sie genehmigt auch den Bericht über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie.

Diese Finanzvorlagen werden vom Kantonsrat in seiner Session vom 19. und 20. Juni 2017 beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]