Finanzleitbild 2017: Regierungsrat stellt finanzpolitische Weichen

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Regierungspräsident Marcel Schwerzmann mit dem Finanzleitbild 2017

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat das Finanzleitbild 2017 vor. Er definiert darin die finanzpolitischen Handlungsmaximen für die kommenden Jahre. Mit fünf strategischen Grundsätzen in den Bereichen Ausgaben, Einnahmen und Schulden soll der Kanton Luzern seine finanzielle Handlungsfreiheit zurückgewinnen.

In den letzten Jahren ist der Kantonshaushalt aufgrund des demografischen Wandels, der steigenden Ansprüche an den Staat, stark rückläufiger Erträge aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA) und der mässigen Wirtschaftslage zunehmend unter Druck geraten. So muss der Kanton Luzern einen Grossteil der steigenden Steuereinnahmen für die Kompensation der rückläufigen Beiträge aus dem NFA einsetzen, welche innerhalb von vier Jahren um 180 Millionen Franken gesunken sind.

Mit dem Finanzleitbild 2017 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Planungsbericht vor, mit dem er die finanzpolitische Handlungsfreiheit zurückgewinnen will. Er erfüllt damit die Forderung der am 12. Dezember 2016 erheblich erklärten Motion M 231 über nachhaltige Finanzen im Kanton. Mit fünf strategischen Grundsätzen und ihrer Umsetzung im finanzpolitischen Dreieck Ausgaben, Einnahmen und Schulden legt der Regierungsrat die Handlungsmaximen für die kommenden Jahre fest:

Grundsatz 1: Der Kanton Luzern priorisiert seine Leistungen und schafft damit Spielraum für Entwicklungsschwerpunkte. In der Erfolgsrechnung wird ein Aufwandwachstum zugelassen, das insgesamt höchstens im Umfang des Ertragswachstums liegt. Dabei dürfen drei politisch priorisierte Kernaufgaben (Gesundheit, Volksschule, Polizei) weiter wachsen; im Gegenzug wird auf neue, nicht zwingend notwendige Leistungen verzichtet.

 

Grundsatz 2: Die Luzerner Gemeinden sind eigenständig, handlungsfähig und selbstverantwortlich. Die Zuordnung der öffentlichen Aufgaben an die jeweiligen Staatsebenen wird überprüft und neu geordnet, so z. B. in den Bereichen Wasserbau und Ergänzungsleistungen. Jedoch lehnt der Regierungsrat weitere Entlastungen der Gemeinden auf Kosten des Kantons ab. Die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden wird durch den kantonalen Finanzausgleich ausgeglichen. Da beide Staatsebenen dank der gestiegenen Wirtschaftskraft von einer Zunahme des Steuersubstrats profitieren, der Kanton dadurch aber weniger Mittel aus dem NFA erhält, kann er auch weniger Geld an die Gemeinden weiterreichen.

 

Grundsatz 3: Der Kanton Luzern bietet konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen und stärkt seine Position auf dem Arbeitsmarkt. Um Handlungsspielraum zu gewinnen, wird der Personalaufwand auch künftig eng gehalten. Der Stellenabbau wird dort weitergeführt, wo das Angebot konzentriert werden kann und Effizienzgewinne möglich sind. Weil für die Umsetzung der Vorhaben kompetente Mitarbeitende nötig sind, wird eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen verhindert und einzelne Verbesserungen in den Bereichen Lohnniveau, Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeiten angestrebt.

 

Grundsatz 4: Der Kanton Luzern stärkt die eigene Finanzkraft und damit seine finanzielle Unabhängigkeit weiter. Es ist absehbar, dass der NFA-Ressourcenausgleich infolge von Systemkorrekturen mittelfristig mit weniger Mitteln ausgestattet sein wird. Deshalb ist es sinnvoll, die Abhängigkeit vom NFA zu reduzieren. Dazu muss der Kanton Luzern weiter an Ressourcenstärke zulegen. Dies kann nur mit einem steuerlich weiterhin attraktiven Umfeld erreicht werden. Die Belastung soll bei der Einkommenssteuer unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen, bei der Vermögenssteuer deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt, bei der Gewinnsteuer der juristischen Personen soll der heutige Spitzenrang gehalten werden.

 

Grundsatz 5: Der Kanton Luzern steuert seine Schulden vorausschauend und bewahrt eine Notreserve für unerwartete Ereignisse. Aufwandüberschüsse im Voranschlag werden nur dann zugelassen, wenn das Ausgleichskonto – die Summe aller Jahresergebnisse der Erfolgsrechnung – danach noch einen Ertragsüberschuss von mindestens 100 Millionen Franken aufweist und die Schuldengrenze um mindestens 100 Millionen Franken unterschritten wird. Als Reserve für finanziell schwierige Jahre soll der Ertragsüberschuss auf dem Ausgleichskonto langfristig über 100 Millionen Franken betragen. Investitionen sind grundsätzlich mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Die angepasste Schuldenbremse erhöht zusätzlich die Flexibilität für die Umsetzung wichtiger Investitionsprojekte.

Die Umsetzung der fünf Grundsätze soll sofort erfolgen. Punktuell wird für die Zielerreichung jedoch ein gewisser Zeitraum erforderlich sein.

Ausführliche Analyse: Ausgaben, Einnahmen, Schulden
Die strategischen Grundsätze werden aus einer umfangreichen Analyse der finanzpolitischen Ausgangslage im Dreieck Ausgaben, Einnahmen und Schulden abgeleitet – wobei die Ausgaben immer auch die Leistungen umfassen.

Im Bereich der Ausgaben wird der Handlungsbedarf zur Verhinderung eines strukturellen Defizits dargelegt. Obwohl das Leistungsangebot seit dem Jahr 2011 mit verschiedenen Massnahmenpaketen laufend angepasst wurde, liegen die Aufwände bis 2020 weiterhin über den erwarteten Erträgen. Zudem wird in der Analyse deutlich, dass der Kanton trotz einem Rückgang beim NFA den innerkantonalen Finanzausgleich in praktisch unverändertem Ausmass finanziert. Bezüglich Personal wird deutlich, dass das Absinken der Lohnbänder die Reputation des Kantons Luzern beeinträchtigt, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mindert und die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte begünstigt.

 

Die Zusammensetzung des Nettoertrages hat sich aufgrund der Verbesserung des Kantons Luzern im Ressourcenindex stark verändert. Während 2011 noch 22 Prozent des Nettoertrages durch den NFA finanziert wurden, sind es 2016 noch 15 Prozent. Bis 2020 wird der Anteil auf rund 7 Prozent sinken. Weil der Ressourcenausgleich mittelfristig mit weniger Mitteln dotiert sein wird, lohnt es sich, sich vom Status des Nehmerkantons wegzubewegen und dabei die NFA-Verluste in Kauf zu nehmen.

 

Bei der Analyse im Bereich Schulden wird dargelegt, dass die in der Botschaft B 64 vorgesehene Anpassung die Schuldenbremse flexibler und gleichzeitig konsequenter wird.

Der Planungsbericht zum Finanzleitbild sowie die Botschaft zur Anpassung der finanzpolitischen Steuerung des Kantons (Schuldenbremse) werden voraussichtlich in der Juni-Session vom Luzerner Kantonsrat behandelt.

Anhang
Botschaft B79: Finanzleitbild 2017

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Ausgeglichener Finanzhaushalt