Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Sanierungspläne von Schmolz+Bickenbach (S+B) für zulässig erklärt. Der Regierungsrat nimmt den Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis und begrüsst, dass die Sanierung des Stahlkonzerns nun zügig an die Hand genommen werden kann.
Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA hat entschieden, dass beim Luzerner Stahlkonzern Schmolz+Bickenbach die Voraussetzungen für eine Sanierungsausnahme erfüllt sind. Dies gab die FINMA am 9. Dezember 2019 in einer Mitteilung bekannt. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2019 hat die FINMA Grossaktionär Martin Haefner eine Ausnahme von der Angebotspflicht gewährt. Damit kann die Kapitalherabsetzung und gleichzeitige Kapitalerhöhung bei S+B, wie von der Aktionärsversammlung beschlossen, durchgeführt werden. Mit diesem Vorgehen wird dem Unternehmen dringend benötigte Liquidität zugeführt. S+B leidet unter der schwachen Nachfrage und den Überkapazitäten auf den internationalen Stahlmärkten.
Die FINMA erteilt die Sanierungsausnahme unter der Auflage, dass Martin Haefner den Aktionären der S+B AG ein Pflichtangebot unterbreitet, wenn seine Beteiligung am 31. Dezember 2024 immer noch über dem Grenzwert von 33⅓ Prozent der Stimmrechte an der S+B liegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die geschützten Rechte der Minderheitsaktionäre nach Wegfall des Sanierungsbedarfs angemessen berücksichtigt werden.
Regierungsrat begrüsst Stabilisierung
Der Luzerner Regierungsrat nimmt den Entscheid der FINMA mit grosser Erleichterung zur Kenntnis. Er begrüsst, dass die Sanierung des Unternehmens nun wie beabsichtigt angegangen werden kann. Der Regierungsrat steht weiterhin in Kontakt mit der Konzernleitung, um Möglichkeiten und Massnahmen zur Unterstützung von S+B zu erörtern. Für Schmolz und Bickenbach sind allein in Emmen und Luzern über 700 Personen tätig, weltweit sind es rund 10’000.
Der Regierungsrat hatte sich bereits im Hinblick auf den bevorstehenden FINMA-Entscheid dafür eingesetzt, dass die angestrebte Kapitalerhöhung zustande kommen kann. Es müsse angesichts der prekären Finanzlage die oberste Priorität sein, dass dem Unternehmen die benötigten Mittel rasch zugeführt werden können, damit eine nachhaltige Stabilisierung ermöglicht wird und die gefährdeten Arbeitsplätze gesichert werden (Mitteilung vom 27. November 2019).
Parallel dazu fanden Gespräche zwischen Regierungspräsident Paul Winiker und dem zuständigen Bundesrat Guy Parmelin sowie zwischen Wirtschaftsdirektor Fabian Peter und der Konzernleitung von Schmolz + Bickenbach statt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]