Die Fischereikommission Vierwaldstättersee hat an ihrer Jahresversammlung vom
26. Juni 2023 ein Verbot der Nutzung und des Mitführens von Live Sonar-Geräten bei der Fischereiausübung im Vierwaldstättersee beschlossen. Das Verbot begründet sich primär aus dem Vorsorgeprinzip.
Die Live Sonar-Technologie ermöglicht hochaufgelöste Unterwasserbilder von Fischen und dem dargebotenen Angelköder in Echtzeit. Die gezielte Befischung auf grosse Fische kann durch den selektiven Befischungsdruck Folgen auf die natürliche Reproduktion und auf die Bestände der befischten Arten haben. Im Sinne des Vorsorgeprinzips, zur Erhaltung der Bestände und zur Sicherstellung einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung wird die Live Sonar-Technologie im Vierwaldstättersee verboten.
Im Rahmen eines Positionspapiers hat die Fischereikommission Vierwaldstättersee im Oktober 2022 ihre kritische Haltung gegenüber der neuen Gerätetechnologie unmissverständlich dargelegt und informiert, ein Verbot zu erwägen. Das Positionspapier hat 2022 ein grosses Echo und eine nationale Diskussion pro und kontra der Verwendung solcher Geräte bei der Freizeitfischerei ausgelöst.
Im Frühjahr 2023 haben die Fischereiverwaltungen Uri, Schwyz, Luzern, Ob- und Nidwalden im Auftrag der Fischereikommission Vierwaldstättersee eine Konsultation bei den Fischereiverbänden und –vereinen sowie den Umweltorganisationen rund um den Vierwaldstättersee durchgeführt. Dabei wurde eine Änderung der interkantonalen Fischerei-
In Kenntnis, dass die Haltung unter den Angelfischerinnen und -fischern gespalten ist, hat sich die Fischereikommission Vierwaldstättersee einstimmig für ein Verbot ausgesprochen. Das Verbot wird per 1. September 2023 in Kraft treten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]