Fischereikommission Vierwaldstättersee: Verbot der Live Sonar-Technologie im Vierwaldstättersee

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Hecht im See Quelle: Kuno von Wattenwyl

Die Fischereikommission Vierwaldstättersee hat an ihrer Jahresversammlung vom
26. Juni 2023 ein Verbot der Nutzung und des Mitführens von Live Sonar-Geräten bei der Fischereiausübung im Vierwaldstättersee beschlossen. Das Verbot begründet sich primär aus dem Vorsorgeprinzip.

Die Live Sonar-Technologie ermöglicht hochaufgelöste Unterwasserbilder von Fischen und dem dargebotenen Angelköder in Echtzeit. Die gezielte Befischung auf grosse Fische kann durch den selektiven Befischungsdruck Folgen auf die natürliche Reproduktion und auf die Bestände der befischten Arten haben. Im Sinne des Vorsorgeprinzips, zur Erhaltung der Bestände und zur Sicherstellung einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung wird die Live Sonar-Technologie im Vierwaldstättersee verboten.

Foto einer automatischen Registrierstation Hopfräben, Brunnen Das Foto zeigt ein von Hechtmännchen (kleine Tiere) umworbenes grosses Hechtweibchen während der Laichzeit. Quelle: Fischereifachstelle Kanton Schwyz

Im Rahmen eines Positionspapiers hat die Fischereikommission Vierwaldstättersee im Oktober 2022 ihre kritische Haltung gegenüber der neuen Gerätetechnologie unmissverständlich dargelegt und informiert, ein Verbot zu erwägen. Das Positionspapier hat 2022 ein grosses Echo und eine nationale Diskussion pro und kontra der Verwendung solcher Geräte bei der Freizeitfischerei ausgelöst.

Im Frühjahr 2023 haben die Fischereiverwaltungen Uri, Schwyz, Luzern, Ob- und Nidwalden im Auftrag der Fischereikommission Vierwaldstättersee eine Konsultation bei den Fischereiverbänden und –vereinen sowie den Umweltorganisationen rund um den Vierwaldstättersee durchgeführt. Dabei wurde eine Änderung der interkantonalen Fischerei-Ausführungsbestimmungen im Sinne eines Verbots inkl. den Erläuterungen zur Stellungnahme unterbreitet. Von den Konsultierten haben sich neben den Umweltorganisationen sechs von zehn Angelfischerei-Organisationen zustimmend oder mehrheitlich zustimmend zum Verbot geäussert. Nur ein konsultierter Fischereiverein hat nicht Stellung genommen.

In Kenntnis, dass die Haltung unter den Angelfischerinnen und -fischern gespalten ist, hat sich die Fischereikommission Vierwaldstättersee einstimmig für ein Verbot ausgesprochen. Das Verbot wird per 1. September 2023 in Kraft treten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]