Förderung von E-Ladeinfrastruktur wird weitergeführt

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Staatskanzlei Luzern

Der rasche und zielgerichtete Ausbau der Ladeinfrastruktur – insbesondere in bestehenden Mehrparteiengebäuden – ist ein Schlüssel für die Verbreitung der E-Mobilität. Die E-Mobilität ist zudem ein wichtiger Hebel für die Erreichung der Klimaziele. Deshalb wurde die Fördermassnahme Einbau einer Basisladeinfrastruktur für Elektromobilität in bestehende Mehrparteiengebäuden mit dem Planungsbericht Klima und Energie als dreijähriges Pilotprojekt (2022–2024) eingeführt. Die finanzielle Unterstützung aus kantonalen Mitteln ist als Anschubfinanzierung zu verstehen. Die Fördermassnahme stiess in den letzten drei Jahren auf eine positive Resonanz. Insgesamt wurde der Ausbau der Ladeinfrastruktur während der Pilotphase mit über 4 Millionen Franken unterstützt. An seiner Dezember-Session hat sich der Kantonsrat mit der Erheblicherklärung des Postulats P 300 von Daniel Piazza nun dafür ausgesprochen, dass die Fördermassnahme für den Einbau von Basisinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrparteiengebäuden evaluiert und – bei positivem Befund – ab 2026 mit kantonalen Mitteln weitergeführt werden soll.

Um einen nahtlosen Übergang ins 2026 zu gewährleisten, wird die Fördermassnahme im kommenden Jahr weiter unterstützt. Dies ist unter anderem durch Kreditüberträge innerhalb der für kantonsspezifische Fördermassnahmen zur Verfügung stehenden Mitteln aus den Vorjahren möglich. Das Förderprogramm bleibt somit 2025 bestehen. Einzige Änderung: Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, wird der Einbau der Basisinfrastruktur für Parkplätze bei einer baubewilligungspflichtigen Erweiterung oder Änderung der Einstellhalle nicht mehr förderberichtigt sein, da in diesem Fall ab 1. Januar 2025 eine Einbaupflicht besteht.