Flugausfälle können Ihre Reisepläne erheblich stören, egal ob Sie geschäftlich unterwegs sind, eine Familie begleiten oder als Tourist unterwegs sind. In solchen Situationen ist es wichtig zu wissen, dass Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung haben. Doch viele Passagiere fragen sich: Wie lange haben Sie Zeit, um diese Entschädigung geltend zu machen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Fristen und geben praktische Tipps, um Ihren Anspruch erfolgreich einzureichen.
Gesetzliche Fristen für Entschädigung bei Flugannullierung
In der Europäischen Union regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Grundsätzlich gilt:
Passagiere können Entschädigung verlangen, wenn ihr Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet.
Die Frist zur Einreichung eines Entschädigungsantrags ist nicht in der EU-Verordnung festgelegt, sondern hängt vom nationalen Recht des Landes ab, in dem die Airline registriert ist.
In Deutschland beträgt die gesetzliche Frist in der Regel drei Jahre, in anderen Ländern kann sie variieren.
Es ist empfehlenswert, den Anspruch so früh wie möglich geltend zu machen, um mögliche Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Faktoren, die die Frist beeinflussen
Verschiedene Umstände können die Frist für die Beantragung der Entschädigung bei Flugannullierung beeinflussen:
Das Land, in dem die Airline ansässig ist.
Besondere Umstände, die die Flugannullierung verursacht haben (z. B. außergewöhnliches Wetter oder Sicherheitsrisiken).
Ob Sie über ein Reisebüro oder direkt bei der Airline gebucht haben.

