Vaduz (ots/ikr) – Die internen Genehmigungsverfahren für das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China sind abgeschlossen, so dass das Abkommen am kommenden 1. Juli in Kraft treten kann. Dank der Zollunion mit der Schweiz gilt das FHA im Bereich Warenverkehr auch für Liechtenstein. Das FHA verbessert den gegenseitigen Marktzugang für Waren. So werden die Zölle – teilweise mit Übergangsfristen – auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt auf seiner Website www.seco.admin.ch allen Interessierten umfassende Informationen zur Verfügung.