Fürstentum Liechtenstein ikr: Vernehmlassung zur Abänderung des Steuergesetzes

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Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2013 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Steuergesetzes genehmigt. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen mehrere der vom Landtag im Rahmen des Massnahmenpakets III grundsätzlich befürworteten Massnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen umgesetzt werden.

Im Bereich der Ertragssteuern für juristische Personen hat der Landtag die Regierung beauftragt, eine Alternative zur Entkoppelung des Sollertrags und des Eigenkapitalzinsabzugs auszuarbeiten, welche eine vergleichbare Wirkung erzielt. Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen traf sich sodann mit Vertretern der Wirtschaftsverbände. Gemeinsam wurde eine alternative Lösung erarbeitet, welche eine Korrektur bei der Bemessungsgrundlage vorsieht. Bei der Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals soll zusätzlich zu den übrigen Abzügen ein Abzug in der Höhe von 6% aller Vermögenswerte vorgenommen werden, womit zusätzliche Steuereinnahmen von rund 12 Mio. Franken erwartet werden. Ebenfalls sollen alle Ertragssteuerpflichtigen der Mindestertragssteuerpflicht unterstellt werden. Weiteres ist eine Verpflichtung zur Absteuerung der Altreserven bis Ende 2015 vorgesehen.

Im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer wird vorgeschlagen, dass die Steuereinnahmen eines Teils der beschränkt Steuerpflichtigen gänzlich dem Land zufliessen sowie dass die Abzugsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der beruflichen Vorsorge beschränkt werden soll.

Bei der Anwendung des neuen Steuergesetzes hat sich gezeigt, dass bei einzelnen Bestimmungen Präzisierungen bzw. gegenseitige Anpassungen der Bestimmungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige vorzunehmen sind. Zudem wird insbesondere eine Präzisierung bei der Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds, eine 5-jährige Frist für die Nachversteuerung von verrechneten Verlusten von Gruppenmitgliedern und ausländischen Betriebsstätten vorgeschlagen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 24. Januar 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

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Über Leonard Wüst

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