Vaduz (ots/ikr) – Liechtenstein hat am 22. April 2015 bei den Vereinten Nationen in New York seine Beitrittsurkunde hinterlegt.
Die völkerrechtliche Immunität bewirkt in erster Linie, dass ein Staat nicht vor den Gerichten eines anderen Staates verklagt wird. Seit die Staaten im 20. Jahrhundert mehr und mehr begonnen haben, privatrechtliche und wirtschaftliche Aktivitäten zu entfalten, wirft die Staatenimmunität komplexe Fragen auf, und die Länder haben in diesem Bereich keine einheitliche Praxis. Das vorliegende Übereinkommen legt deshalb fest, unter welchen Bedingungen ein Staat und sein Vermögen der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterstellt werden können.
Mit dem Beitritt bekräftigt Liechtenstein sein traditionelles Engagement für das Völkerrecht und trägt aktiv zum Inkrafttreten des Übereinkommens – und damit zur Etablierung einheitlicher Regeln auf dem Gebiet der Staatenimmunität – bei.