Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat im Rahmen der laufenden Verhandlungen für ein neues Klimaabkommen die Klimaziele Liechtensteins bis zum Jahr 2030 beschlossen. Hiernach sollen die Treibhausgasemissionen des Landes bis 2030 um 40% gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Alle Staaten sind aufgefordert, für die Zeit von 2020 bis 2030 ihre Angebote zur Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen vorzulegen. Auf dieser Basis soll in Paris auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz zur Klimakonvention ein Abkommen abgeschlossen werden, welches das Kyoto Protokoll ab 2020 ersetzt.
Ausgehend von der bestehenden Energiestrategie 2020 und neuer technologischer Entwicklungen analysierte die Regierung das weitere Potential zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Dabei zeigte es sich, dass gegenüber dem Bezugsjahr 1990 bis zum Jahre 2030 mit Massnahmen im Inland eine Reduktion um mindestens 30 % realisierbar ist. Die weitergehende Reduktion der Treibhausgasemissionen soll in Entwicklungs- und Schwellenländern erreicht werden. „Dieses Klimaziel bedingt eine konsequente Fortführung der bereits beschlossenen Massnahmen der Energiestrategie 2020. Darüber hinaus rechnen wir unter Berücksichtigung einer entsprechenden Technologieentwicklung und insbesondere aufgrund der seit 2012 im EWR geltenden Emissionslimiten für neue Fahrzeuge mit einem Rückgang von Emissionen im Verkehrssektor“, so Umweltministerin Marlies Amann-Marxer.
Die bestehende Energiestrategie verfolgt das Ziel, bis zum Jahre 2020 gegenüber dem Referenzjahr 1990 13 % des Ausstosses von Treibhausgasen zu reduzieren. Die Regierung geht davon aus, dass durch die Weiterführung der Energiestrategie bis zum Jahre 2030 ein zusätzliches Einsparpotential von 12% gegenüber 1990 realisiert werden kann. Durch die technologische Entwicklung sowie die regulatorischen Entwicklungen in der Schweiz und der EU insbesondere im Verkehrsbereich, welche in Liechtenstein aufgrund des Zollvertrags bzw. des EWR anwendbar sein werden, sollen die Emissionen um weitere 5% gegenüber dem Referenzjahr reduziert werden. Insgesamt ergibt sich somit bis zum Jahre 2030 eine Reduktion von 30% gegenüber 1990 durch Massnahmen im Inland. Dies stellt gleichzeitig sicher, dass eine möglichst hohe Wertschöpfung im Inland erreicht wird.
Zuvor hatten die Schweiz und die EU bereits ihre Klimaziele bis 2030 bekanntgegeben. So strebt die Schweiz eine Reduktion ihrer Treibhausgase um 50% gegenüber 1990 an, während die EU ein Ziel von 40% ausgegeben hatte.
Ein Teil des 40% Zieles soll durch die Finanzierung von Emissionsreduktionen in Entwicklungs- und Schwellenländern erfolgen. Hierzu erklärt Amann-Marxer: „Wir alle beziehen Güter aus Produktionsländern wie China und Indien. Wir sollten diesbezüglich nicht vergessen, dass unser Konsum einen grossen Anteil am Emissionswachstum in jenen Ländern hat. Dieses Problem adressieren wir unter anderem mit unserer Entscheidung, auch im Ausland zur Verringerung von Emissionen beizutragen.“ [content_block id=29782 slug=ena-banner]