Fürstentum Liechtenstein: Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in Liechtenstein

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Vaduz (ots/ikr) – Das Schweizer Gesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) wirkt sich in naher Zukunft auch auf zahlreiche Unternehmen in Liechtenstein aus. Die Liechtensteinische Landesverwaltung (LLV) bietet einen kostenlosen Service an, damit sich die heimische Wirtschaft rechtzeitig vorbereiten kann. Voraussetzung ist der Besuch der hierfür eingerichteten Website www.uid.llv.li.

Mit dem Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) weist das Bundesamt für Statistik (BFS) allen Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu. Obwohl das UIDG ein Schweizer Gesetz ist, hat es einschneidende Auswirkungen auf die liechtensteinische Wirtschaft. So benötigen liechtensteinische Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2016 eine Schweizer UID im Geschäftsverkehr mit den Schweizer Behörden. Dies beinhaltet unter anderem die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und somit den grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr (Import/Export). So sind beispielsweise Zollabfertigungen für Lieferungen aus oder nach Liechtenstein ab 2016 nur noch mit einer Schweizer UID möglich!

Die Schweizer UID ist nicht zu verwechseln mit der in der EU bekannten Umsatz-Identifikationsnummer, welche die gleiche Abkürzung verwendet. Die Schweizer UID dient der eindeutigen und einheitlichen Identifikation von Unternehmen. Liechtensteinische Unternehmen, die von schweizerischen Amtsstellen aus rechtlichen, administrativen oder statistischen Gründen identifiziert werden müssen, benötigen eine Schweizer UID. Die LLV bietet betroffenen und interessierten liechtensteinischen Unternehmen einen kostenlosen Service an, mit dem sie auf einfache Weise eine Schweizer UID auf elektronischem Weg beantragen können.

In einer ersten Phase erhalten Unternehmen ein Schreiben vom Amt für Volkswirtschaft (AVW), die aufgrund ihres Tätigkeitsbereichs mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Schweizer UID betroffen sind. Dieses Schreiben enthält alle notwendigen Angaben zur kostenlosen Beantragung einer Schweizer UID.

Die zweite Phase deckt Unternehmen ab, die kein Schreiben erhielten oder nach dem 9. April 2014 gegründet wurden. Ihnen bietet die LLV ab dem 1. Juli 2014 die Möglichkeit zur kostenlosen Beantragung einer Schweizer UID an. Die LLV informiert hierüber erneut zu gegebener Zeit.

Umfassende Informationen zur Schweizer UID in Liechtenstein finden Sie im Internet unter www.uid.llv.li.

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Über Leonard Wüst

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