Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2015 die Verordnung betreffend die Abänderung der Asylverordnung verabschiedet.
Die Notwendigkeit der Abänderung der Asylverordnung ergibt sich insbesondere aufgrund der Abänderung der Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten in der Schweiz, welche die Ukraine von der genannten Liste gestrichen hat. Aufgrund der Nähe und der Verbundenheit zur Schweiz hat Liechtenstein bisher immer darauf geachtet, dass diese Listen in beiden Ländern weitestgehend übereinstimmen. Daher wird, analog der Schweiz, aufgrund der anhaltenden Krise in der Ukraine, diese auch in Liechtenstein von der Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten gestrichen. Daneben werden weitere Artikel der bestehenden Asylverordnung aufgrund von Erfahrungen in der Praxis abgeändert. Dies betrifft insbesondere die Frist betreffend die Mitteilung von Anhörungsterminen, Anpassungen an EU-Verordnungen sowie die flexiblere Abgabe von Fürsorgeleistungen und die Abgabe von Taschengeld. Die Abänderung der Verordnung tritt am 1. März 2015 in Kraft.