Gastgewerbeverordnung soll liberalisiert werden

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Mit der Revision der Gastgewerbeverordnung soll den Gastro-Unternehmen unter anderem ermöglicht werden, anstelle von geschlechtergetrennten Toilettenanlagen sogenannte Unisex-Toiletten zu realisieren. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement gibt eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung.

Mit der Motion M 271 verlangten Giorgio Pardini und Mitunterzeichner eine Teilrevision des Gastgewerbegesetzes. Das Gastgewerbegesetz sei dahingehend zu revidieren, dass die gesetzliche Grundlage für Unisex-Toilettenanlagen in Gastro-Unternehmen geschaffen werde. Auf Antrag des Regierungsrates erklärte der Kantonsrat am 15. Mai 2017 die Motion als Postulat erheblich. Der Regierungsrat führte in seiner Antwort auf M 271 aus, dass die Zulassung von Unisex-Toiletten in der Gastgewerbeverordnung (SRL Nr. 981) geregelt werden könne und die rechtlichen Vorgaben generell auf eine Anpassung überprüft werden sollen.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat die Überprüfung der Verordnung vorgenommen. Im Herbst 2017 wurde die Stossrichtung der Anpassungen in Absprache mit Interessenvertretern festgelegt.

Neben der möglichen Zulassung von Unisex-Toiletten umfasst der Revisionsentwurf Erleichterungen im Bereich der baulichen Vorschriften sowie bei den persönlichen Voraussetzungen zur Führung eines Wirtschaftsbetriebes.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2018. Zur Stellungnahme eingeladen sind die politischen Parteien, Gastro Luzern, Luzern Tourismus, das Kantonsgericht, alle kantonalen Departemente sowie die Staatskanzlei. Die Anpassung der Gastgewerbeverordnung soll am 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]