Gebietsfremde Tiere und Pflanzen können in Gewässern grosse Schäden anrichten. Eine
gefürchtete Vertreterin dieser sogenannten «invasiven Neobiota» ist die Quaggamuschel.
Einerseits verursacht sie in Gewässern immense ökologische Schäden. Andererseits
folgen aus einer Besiedlung durch die Muschel hohe finanzielle Aufwände für die Betreiber
von Infrastrukturanlagen unter Wasser. Für Trinkwasser–, Kühl– oder Wärmeversorgungen
ist es daher wichtig, dass Wassersport– und Fischereibegeisterte die einfachen Regeln
beim Gewässerwechsel beachten und keine invasiven Muscheln unbemerkt
mittransportieren.
Quaggamuscheln verursachen Schäden an Filtern und Leitungen unter Wasser
Quaggamuscheln können an den Entnahme– und Aufbereitungssystemen der
Wasserversorgungen, aber auch an anderen technischen Anlagen unter Wasser, z.B. zur Kälte–
oder Wärmeversorgung, anhaften und sich dort vermehren. Die frei im Wasser schwebenden
winzigen Larven (von Auge nicht sichtbar) werden von den Filtern vor den Leitungen nicht
vollständig zurückgehalten und können diese so besiedeln. Erwachsene Muscheln überwuchern
zudem die Filter und Ansaugkörbe vor den Leitungen selbst. Anlagenbetreiber im Bodensee und
in den grossen Westschweizer Seen, in denen die Quaggamuschel bereits stark verbreitet ist,
müssen inzwischen zusätzliche Kosten für Kontrollen, Reinigung, Unterhalt und allfällige bauliche
Massnahmen miteinrechnen, um die Trinkwassergewinnung und –aufbereitung aufrecht zu
erhalten.
Unterschied zwischen Wander– und Quaggamuschel
Eine ähnliche invasive Muschelart, die Wandermuschel, ist schon seit Jahrzehnten in der
Schweiz etabliert. Im Gegensatz zu ihr verfügt die Quaggamuschel jedoch über Eigenschaften,
die für die Betreiber von Anlagen unter Wasser besonders problematisch sind. Sie kann in
nährstoffärmeren und kälteren Gewässern überleben, laicht das ganze Jahr über und sie kommt
in viel grösserer Tiefe vor (weit über 100 m). So kann sie auch tiefer liegende, bisher geschützte
Entnahmeeinrichtungen besiedeln.
Kosten entstehen durch kurz– und langfristige Gegenmassnahmen
Bereits jetzt kontrollieren noch nicht betroffene Anlagenbetreiber vermehrt ihre Anlagenteile, um
einen Befall möglichst früh zu erkennen. Sobald die Quaggamuschel festgestellt wird, entstehen
zusätzliche Aufwände für die Reinigung. Je nach Anlagentyp und Gewässer kommt eine
manuelle Reinigung oder eine Desinfektion der Filter oder Seeleitungen in Frage. Noch sind nicht
alle Methoden und Massnahmen gegen die Quaggamuschel ausreichend erprobt und die
(langfristige) Wirkung ist ungewiss.
Mittel– und langfristig wird damit gerechnet, dass die Anlagen selbst angepasst werden müssen.
So können z.B. mechanische Vorfilter oder redundante Systeme eingebaut werden, die eine
Reinigung ohne Betriebsunterbruch ermöglichen. Insbesondere solche baulichen Anpassungen
sind kostspielig und können 5– bis 6–stellige Investitionskosten auslösen.
Bei den nach aktuellem Wissenstand noch nicht betroffenen Unternehmen in der Zentralschweiz
ist die Besorgnis daher hoch. Auf Anfrage stuften beispielsweise die Wasserversorgung
Küssnacht und das Elektrizitätswerk Lachen die Problematik der Quaggamuschel als
besorgniserregend ein.
Weiterverbreitung stoppen
Die Problematik der Quaggamuschel für die Entnahmeanlagen zeigt: Vorbeugung zahlt sich aus.
Für die Anlagenbetreiber vor allem aus wirtschaftlicher Sicht. Für uns alle aber auch aus
ökologischer Sicht. Die Artenzusammensetzung und Diversität in unseren Gewässern kann durch
die Verbreitung der Quaggamuschel stark verändert werden. Alle, die gerne Wassersport
betreiben oder fischen, können mithelfen, die Verbreitung der Quaggamuschel und anderer
invasiver Arten in neue Gewässer zu stoppen Was können Sie als Wassersport- und Fischereibegeisterte tun?
Vor jedem Gewässerwechsel!
1. Kontrollieren Sie Bootsrumpf, -anhänger, Wassersport- und Fischereigerät, Motor, Taue und
Anker auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
2. Reinigen Sie sämtliches Material gründlich mit Wasser. Nutzen Sie wenn möglich heisses
Wasser. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser am Ursprungsgewässer vollständig ab.
Ölverschmutztes Wasser separat entsorgen.
3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]