Gemeinnützigen Wohnungsbau: Regierungsrat stimmt Aufstockung des Fonds de Roulement zu

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat dem Bund seine Stellungnahme zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus eingereicht. Mit der Vorlage soll der bereits bestehende Fonds de Roulement aufgestockt werden, damit Darlehen gewährt werden können für Neubauten und umfassende Erneuerungen sowie für den Liegenschafts- und Landerwerb. Der Fonds wird von den beiden Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger treuhänderisch verwaltet.

Der Kanton stimmt dem Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu.

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