Genf stellt den Betrieb des E-Voting-Systems per sofort ein

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Luzerner Stimmberechtigten im Ausland müssen ab sofort auf den elektronischen Stimmkanal verzichten. Der Genfer Staatsrat hat beschlossen, sein System per sofort einzustellen. Der Luzerner Regierungsrat hat Verständnis für diesen Schritt. Er bedauert den Entscheid aber auch, weil der stark genutzte elektronische Stimmkanal für die nationalen Wahlen 2019 nicht zur Verfügung steht.

Ende November 2018 kündigte der Kanton Genf an, sein E-Voting-System nicht mehr weiterzuentwickeln und den Betrieb auf Februar 2020 ganz aufzugeben (siehe Mitteilung vom 28. November 2018). Nun hat der Genfer Staatsrat entschieden, das E-Voting-System per sofort einzustellen. Somit wird der zusätzliche Stimmkanal für die Luzerner Stimmberechtigten im Ausland für die nationalen Wahlen vom 20. Oktober 2019 sowie für die Abstimmung im Februar 2020 nicht mehr zu Verfügung stehen.

Der Entscheid des Genfer Staatsrates erfolgte in Absprache mit den Kantonen Aargau, Bern und Luzern, die das Genfer System nutzen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern dankt dem Kanton Genf ausdrücklich für die engagierte Pionierarbeit.
Die Zusammenarbeit mit Genf und den weiteren beteiligten Kantonen brachte wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen, die zur Verbesserung des Sicherheitsstandards beigetragen haben.

Seit November 2010 konnten die Auslandschweizerinnen und -schweizer des Kantons Luzern den elektronischen Stimmkanal nutzen. Aktuell leben rund 5200 Luzerner Stimmberechtigte im Ausland. Von jenen, die ihr Stimmrecht ausüben, nutzten über 60 Prozent den elektronischen Stimmkanal. Seit der Einführung konnten sie zu 76 Bundesvorlagen Stellung nehmen. Alle Abstimmungen sowie die Nationalratswahlen 2015 verliefen reibungslos.

Der Regierungsrat hat zwar Verständnis, bedauert aber den Entscheid des Genfer Staatsrates, weil dadurch der stark genutzte elektronische Stimmkanal den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern vorläufig nicht mehr zur Verfügung steht. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer auch künftig elektronisch abstimmen können. Er prüft deshalb eine Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post, die nunmehr einzige Anbieterin eines E-Voting-Systems ist.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]