Der Lufthansa und ihrem Kölner Ableger Germanwings droht nun auch eine Klage von Eltern derjenigen Mitarbeiter, die beim Germanwings-Absturz am 24. März zu Tode gekommen sind. Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“.
Grund ist, dass es für die Mitarbeiter nicht wie für die 144 getöteten Passagiere 25.000 Euro an Schmerzensgeld geben soll. Das Geld steht den getöteten Menschen zu, weil sie unmittelbar vor dem Absturz Todesangst durchleben mussten; der Anspruch ist vererbbar. „Die 25.000 Euro an Kompensation sind unserer Meinung nach sowieso für diesen Schmerz zu wenig“, sagte der Mönchengladbacher Opferanwalt Christof Wellens, „aber wenn nun auch noch zwischen verschiedenen Totengruppen differenziert wird, fehlt mir jedes Verständnis.“ Wellens vertritt laut eigener Angabe die Eltern einer getöteten Stewardess und von zwei Stewards. Nun prüft er eine Klage sowohl in Deutschland als auch in den USA.
Kritisch zum Verhalten der Lufthansa äußert sich auch Markus Wahl, Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit: „Diese Unterscheidung zwischen Crew und Passagieren beim Schmerzensgeld finde ich etwas seltsam. Gerade die Crew hat doch kurz vor der Katastrophe am deutlichsten gewusst, wie ausweglos die Lage war.“
In einem Schreiben, das der „Rheinischen Post“ vorliegt, begründet ein für Lufthansa tätiger Jurist die Verweigerung des Schmerzensgeldes für die getöteten Mitarbeiter damit, dass für deren Ansprüche die Berufsgenossenschaft zuständig sei. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Spitzenverband aller gewerblichen Berufsgenossenschaften, erklärte allerdings auf Anfrage, dass sie nie Schmerzensgelder zahle, sondern sich um Renten für Hinterbliebene und ähnliches kümmere.
Germanwings bestätigte die Nicht-Zahlung von Schmerzensgeld auf Anfrage. Das Unternehmen verweist allerdings darauf, dass eine Gruppenunfallversicherung pro getötetem Crew-Mitglied 50.000 Euro zahlen werde. Es seien bereits 50.000 Euro an Soforthilfe für jede Opferfamilie gezahlt worden. Außerdem gebe es Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro für die nahen Angehörigen der eigenen Mitarbeiter – aber eben nicht für diese selbst.
(ots) / Bild: Aero Icarus (CC BY-SA 2.0)[content_block id=29782 slug=ena-banner]