Der Regierungsrat genehmigt die revidierte Ortsplanung der Gemeinde Adligenswil, wie sie von der Gemeindesversammlung am 26. November 2017 beschlossen wurde. Die Revision beinhaltet nun massvolle, mit den Vorgaben des kantonalen Richtplans vereinbare Einzonungen. Die noch Anfang 2014 beschlossene Gesamtrevision hatte das Bundesgericht auf Beschwerde hin zur Neubeurteilung zurückgewiesen, nachdem es den Bedarf für die damals vorgesehenen, weitergehenden Einzonungen nicht als gegeben erachtet hatte.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]