Der Richtplan legt die räumliche Entwicklung des Kantons fest und koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten. Der Richtplan Luzern befindet sich aktuell in einem Gesamtrevisionsprozess. In der öffentlichen Mitwirkung vom 11. September 2023 bis 29. Januar 2024 konnten sich alle Interessierten ein erstes Mal zum Richtplanentwurf äussern. In dieser Zeit sind 257 Stellungnahmen mit über 8500 Anträgen eingereicht worden. Von den Stellungnahmen stammt rund ein Viertel von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Vier Nachbarkantone und alle im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie zahlreiche verschiedene Organisationen, Interessenverbände und Privatpersonen äusserten sich zum Richtplanentwurf. Die Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anträge sind sowohl sehr konkreter als auch allgemeiner Natur.
Gleichzeitig zur öffentlichen Mitwirkung befindet sich der Richtplanentwurf zur Vorprüfung beim Bund. Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Richtplanentwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt. Anschliessend wird er bereinigt und die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat die Gesamtrevision zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z) sowie zur Kenntnisnahme der weiteren Inhalte inkl. Richtplankarte. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich gegen Ende 2025 oder anfangs 2026 abgeschlossen sein.
Alle Informationen zum Richtplan finden Sie hier: richtplan.lu.ch[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]