Gesetzliche Grundlage zur Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD)

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Elektronisches Patientendossier Symbolbild

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) soll umfassend revidiert und die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen klarer geregelt werden. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Regierungsrat eine gesetzliche Grundlage für die Einführung und Finanzierung des EPD. Damit kann im Kanton Uri ab 2025 kostenlos ein EPD eröffnet werden.

 

Umfassende Revision des Bundesgesetzes

Das EPDG ist 2017 in Kraft getreten. Seither schreitet die Verbreitung des EPD in der Schweiz nur sehr langsam voran. Die Stammgemeinschaften, die das EPD betreiben, haben mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Im aktuellen EPDG sind die Kompetenzen und Pflichten der Akteurinnen und Akteure unzureichend geklärt. Mit einer umfassenden Revision des EPDG frühestens 2027 will der Bundesrat zum einen die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und zum anderen die Finanzierung nachhaltig verbessern. Der Bund soll in Zukunft die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren. Die Sicherstellung des Betriebs mindestens einer Stammgemeinschaft im Kantonsgebiet ist gemäss EPDG-Vorlage neu Sache der Kantone. Im Weiteren werden nebst den stationären Institutionen neu auch alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet ein EPD zu führen. Für die Bevölkerung ist vorgesehen, dass automatisch ein EPD eröffnet wird, das jedoch mit einem Widerspruchsrecht verbunden ist.

Neue kantonale gesetzliche Grundlage

Damit das revidierte EPDG in Uri umgesetzt werden kann, braucht es eine neue gesetzliche Grundlage. Darin werden Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt, wie in Uri das EPD eingeführt werden kann. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion ist aktuell an der Erarbeitung einer Verordnung und eines entsprechenden Reglements. Aufgrund des politischen Prozesses ist die Einführung auf den 1. Januar 2025 geplant.

EPD-Eröffnungen ab 2025 kostenlos

Der Bund will mit der umfassenden Revision des EPDG die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Verbreitung des EPD im Speziellen vorantreiben. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage können Urnerinnen und Urner ab 2025 kostenlos ein EPD bei der Post Sanela Health AG eröffnen. Falls jemand bereits vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage ein EPD eröffnen will, kann dies ab sofort zum Selbstzahlerbeitrag von 15 Franken tun. Über die Webseite der Stammgemeinschaft Post Sanela Health AG können interessierte Personen vollständig online sowie zeit- und ortsunabhängig ein EPD eröffnen (www.post-sanela.ch/eroeffnen).

Weitere Informationen über das elektronische Patientendossier können unter www.ur.ch/ehealth abgerufen werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]