Bauten prägen in erheblichem Masse das Bild einer Landschaft, wobei gerade Bauten ausserhalb von Bauzonen der Landschaft Identität geben. Da von solchen Gebäuden oftmals eine starke Wirkung ausgeht, ist bei Umbauten und Neubauten ein gestalterisch sorgsamer Umgang angebracht. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern veröffentlicht einen Leitfaden zum «Gestalten von Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen». Dieser wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Bauämter, von Schutzverbänden, dem Architektenverband, dem BBZ Natur und Ernährung sowie dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband erarbeitet. Der Leitfaden richtet sich an Bauherrschaften, Planende und Behörden und dient als Planungshilfe. Er zeigt funktionelle und landschaftsgerechte Lösungsansätze auf, die mit den betriebsnotwendigen Bauentwicklungen der Nutzer im Einklang stehen. Anhand von Beispielen werden Lösungen verdeutlicht und es wird aufgezeigt, wie gestalterische Aufgaben und Situationen gelöst werden können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]