Mit dem Projekt «AVOS – ambulant vor stationär» verfolgt der Kanton Luzern das Ziel, unnötige stationäre Behandlungen zu vermeiden. Durch die Förderung ambulanter Eingriffe können die Gesundheitskosten gezielt entlastet werden. Davon profitieren sowohl die Steuer- als auch die Prämienzahlenden. Per 1. Januar 2026 wird die Luzerner «AVOS»-Liste um drei Eingriffskategorien erweitert.
Der Kanton Luzern hat 2017 als erster Kanton das Projekt «AVOS – ambulant vor stationär» eingeführt und seitdem regelmässig evaluiert und weiterentwickelt. Die Ergebnisse zeigen: Die Verlagerung in den ambulanten Bereich ist medizinisch sinnvoll – bei gleichbleibend hoher medizinischer Qualität und Patientensicherheit. Die Verlagerung in den spitalambulanten Bereich bringt zweierlei Vorteile: Patientinnen und Patienten profitieren davon, dass sie nicht unnötig lang im Spital verbleiben müssen. Gleichzeitig führt die Verschiebung zu erheblichen Kosteneinsparungen für den Kanton, von denen Steuer- und Prämienzahlende profitieren.
Die unterschiedliche Finanzierung medizinischer Leistungen zugunsten der stationären Behandlung ist unter anderem ein Grund für die verzögerte Ambulantisierung. Eine konsequente Umsetzung der AVOS-Liste stärkt die patientenzentrierte Versorgung, steigert die Effizienz und führt zu einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen.
Listenerweiterung ohne Abstriche bei der Qualität
Seit der Einführung wurde die «AVOS»-Liste mehrmals erweitert. Die Weiterentwicklung der AVOS-Liste erfolgt nicht isoliert, sondern stützt sich auf wissenschaftliche Evidenz und internationale Erfahrungen, insbesondere aus Ländern, die zeigen, dass eine höhere Ambulantisierung mit gleichbleibender Behandlungsqualität wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat beschlossen, die Ambulantisierung auf kantonaler Ebene weiter voranzutreiben. «Mit der Erweiterung der AVOS-Liste stellen wir sicher, dass Patientinnen und Patienten nur so lange im Spital bleiben, wie es medizinisch wirklich notwendig ist. Damit erhöhen wir die Patientensicherheit, vermeiden unnötig lange Aufenthalte und schaffen zugleich Anreize, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Für mich ist das ein entscheidender Schritt, um Fehlentwicklungen zu korrigieren und die Versorgung effizient und patientennah zu gestalten», so Regierungspräsidentin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements.
Drei weitere Eingriffe auf Luzerner AVOS-Liste
Ab 2026 sind im Kanton Luzern die nachstehenden Eingriffe ambulant durchzuführen (mit den entsprechenden Ausnahmekriterien):
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Die Liste der ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen sowie die Liste der Ausnahmekriterien sind hier einsehbar.