Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich einstimmig für die Änderung des Familienzulagengesetzes aus. Die Kinderzulagen sollen vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr von monatlich 210 auf 250 Franken erhöht werden. Aus Sicht der Kommission wird damit einem seit längerer Zeit geäusserten Bedürfnis Rechnung getragen.
Die vom Regierungsrat beantragte Erhöhung der monatlichen Kinderzulage von 210 auf 250 Franken benötigt eine Gesetzesänderung (B 82). Die vorgeschlagene Erhöhung wird geschätzte Mehrkosten von rund 3,5 Millionen Franken verursachen. Diese sollen über die Reserven der Familienausgleichskassen, über den Lastenausgleich oder über höhere Betragssätze finanziert werden.
Aus Sicht der GASK wird mit der Erhöhung der Kinderzulagen ein seit geraumer Zeit bestehendes Anliegen aufgenommen. Jim Wolanin, Präsident der GASK: «Mit der Erhöhung der Kinderzulagen setzt der Kanton ein wichtiges und längst fälliges familienpolitisches Zeichen für eine Unterstützung der Familien im Kanton Luzern.»
Die Kommission begrüsst es, dass sich der Regierungsrat an die Kinderzulagenhöhe der umliegenden Zentralschweizer Kantonen orientiert. Sie bedauert aber, dass die Änderung des Familienzulagengesetzes erst auf den 1. Januar 2023 erfolgen kann – die prozessualen Gründe sind jedoch nachvollziehbar.
Die GASK spricht sich einstimmig für die Änderung des Familienzulagengesetzes aus und unterstützt das Anliegen des Regierungsrates.
Der Luzerner Kantonsrat wird voraussichtlich in der Januar-Session 2022 das Geschäft erstmals beraten.
Anhang
Botschaft B 82[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]