Gesundheitsversorgung: Regierungsrat lehnt Volksinitiative ab

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Luzerner Staatskanzlei

Der Kanton Luzern verfügt über eine flächendeckende Spital- und Notfallversorgung. Die Versorgungssicherheit ist mit den bestehenden gesetzlichen Instrumenten gewährleistet. Die kantonalen Spitalunternehmen sollen auch in Zukunft im Eigentum des Kantons bleiben. Deshalb empfiehlt die Luzerner Regierung dem Kantonsrat, die Initiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Am 15. November 2016 reichte das überparteiliche Komitee «Luzerner Allianz für Lebensqualität» eine Volkinitiative ein, mit der eine flächendeckende Spital- und Notfallversorgung, eine öffentlich-rechtliche Spitalgrundversorgung und die Sicherung der Versorgungsqualität angestrebt wird. Die Forderungen im einzeln: Der Kanton soll eine flächendeckende Spital- und Notfallversorgung gewährleisten und die Spitäler sollen zur Ausbildung von Pflegepersonal und zur Einhaltung eines vom Kanton vorgegebenen Personalschlüssels verpflichtet werden. Weiter soll der Kanton den Spitälern gemeinwirtschaftliche Leistungen abgelten und dabei die Bedürfnisse der Landbevölkerung und von vulnerablen Gruppen berücksichtigen. Die kantonalen Spitäler sollen als öffentlich-rechtliche Anstalten im Eigentum des Kantons weitergeführt werden und die Spitalstandorte im Gesetz festgeschrieben werden. Die Initiative enthält ausformulierte Anträge für eine Anpassung des Spitalgesetzes.

Flächendeckende Spital- und Notfallversorgung sichergestellt
Bereits das geltende Gesetz verpflichtet den Kanton zu einer Spital- und Notfallversorgung der Luzerner Bevölkerung und schreibt damit eine flächendeckende Versorgung vor. Das Gesetz verpflichtet die Spitäler ebenfalls schon heute zur Ausbildung von Pflegepersonal. Zudem spricht der Kanton bereits Abgeltungen an das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie, die spezifisch der Spitalversorgung auf der Landschaft und von vulnerablen Gruppen dienen. Schliesslich sieht das bestehende Gesetz bereits vor, dass ein Spital nur mit Zustimmung des Kantonsrates und der Stimmbürger aufgehoben werden kann. Es besteht damit der gleiche demokratische Schutz, wie wenn die Spitäler namentlich im Gesetz genannt sind. Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, betont: «Der Grossteil der Anliegen der Initiative ist mit dem geltenden Gesetz erfüllt und politisch unbestritten.»

Personalschlüssel für Fachpersonal unnötig und nicht praktikabel
Klar abzulehnen ist die Forderung, dass der Kanton neu für die Listenspitäler einen Fachpersonalschlüssel beim Pflegepersonal sowie dem medizinischen und therapeutischen Personal definieren muss. Graf sagt: «Diese Forderung ist unnötig, weil die Spitäler ein ureigenes Interesse daran haben, genügend und qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen.» Ein extern zu erstellender Personalschlüssel würde zudem einen hohen administrativen Aufwand generieren, wäre nicht praktikabel und könnte für zahlreiche Spitäler auf der Spitalliste gar nicht durchgesetzt werden. Er verhindert zudem Innovationen und würde die Pflege in ihrer Entwicklung als Gesundheitsberuf behindern.

Weiterentwicklung der kantonalen Spitalunternehmen wird verhindert
Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie sind heute als öffentlich-rechtliche Anstalten naturgemäss im Eigentum des Kantons. Dazu Graf: «Auch bei einer allfälligen Umwandlung der beiden Spitalunternehmen in Aktiengesellschaften, die aktuell geprüft wird, soll dies so bleiben und die bisherige Mitsprache des Kantons fortbestehen.» Die dafür erforderliche Rechtsformänderung soll nicht als Gegenvorschlag zur Initiative, sondern als eigenständige Gesetzesvorlage beraten werden.

Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.

Anhang
Die Botschaft (B 107) zur Volksinitiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» finden Sie unter den Parlamentsgeschäften.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]