Gewässergesetz: Positives Vernehmlassungsergebnis

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Im Rahmen eines zweiten Vernehmlassungsverfahrens haben Parteien, Gemeinden, Verbände und Interessierte mit insgesamt knapp 100 Eingaben zum Entwurf des revidierten Wasserbaugesetzes (neu: Gewässergesetz) Stellung genommen. Die überwiegende Mehrheit äussert sich positiv zur Vernehmlassungsvorlage und befürwortet eine rasche Umsetzung der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Mit der Neuregelung übernimmt der Kanton einen Grossteil der wasserbaulichen Aufgaben wie auch deren Finanzierung und entlastet damit die Gemeinden erheblich – ab 2018 um über 20 Millionen Franken pro Jahr.

Die finanzielle Mehrbelastung des Kantons wird im Rahmen des Projekts Aufgaben- und Finanzreform 2018, welches die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft und haushaltsneutral umzusetzen ist, auszugleichen sein. Der Regierungsrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und sieht vor, die Botschaft zur Gesetzesrevision noch 2017 zu verabschieden. Das Gewässergesetz soll Mitte 2018 in Kraft treten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]