Die Lotterie des Lebens hat zugeschlagen – denn Reichtum hängt in der Schweiz meist davon ab, wie viel von den Eltern oder Grosseltern vererbt wurde. Auch wenn die Erbschaft immer mit dem Verlust eines geliebten Menschen einhergeht, muss sich möglichst schnell um den Nachlass gekümmert werden.
Planung und Übersicht: Was tun mit der Erbschaft?
Die Erbschaft bezieht sich nicht zwangsläufig immer auf Geld. Auch Immobilien, Anlagen, Schmuck und andere Wertsachen können vererbt werden. Wurde das Erbe anerkannt, sollten Sie sich im ersten Schritt Übersicht über den Nachlass schaffen. Wenn besonders viel Geld oder andere hochwertige Wertsachen vererbt wurden, sollte ein Vermögensverwalter hinzugezogen werden. Dieser hilft bei der Planung, vermittelt Wissen und sorgt dafür, dass das Vermögen klug eingesetzt wird. Wie es dann mit der Erbschaft weitergeht, liegt in Ihren Händen und ist abhängig von den Zukunftsplänen. Vererbte Immobilien zum Beispiel können für den Eigenzweck genutzt oder weiterverkauft werden. Dies bezieht sich auch auf Schmuck und Assets wie Edelmetalle, Briefmarken und Co. Gerade zu Beginn ist es für viele Erben aber mehr als verlockend, verschwenderisch mit dem Nachlass umzugehen. Hier ist jedoch etwas Vorsicht geboten. Denn auch der Umgang mit Reichtum muss erst gelernt werden. Dabei ist Zeit ein wichtiger Faktor. In den ersten Monaten sollte gut überlegt werden, was man mit dem Vermögen machen möchte. Hier darf aber natürlich auch Platz für persönliche Wünsche gelassen werden.
Erbgemeinschaften: Wer erbt was?
Nicht immer steht das Erbe einem alleine zu. Nach dem Tod einer Person bilden die potenziellen Erben automatisch eine sogenannte Erbgemeinschaft. Diese entsteht nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Zu der ersten Parentel gehören die direkten Nachkommen des Verstorbenen. Hierzu zählen Kinder, Enkelkinder und Urenkel. Weiter geht es dann mit den Eltern und deren Nachkommen. Auch Geschwister, Neffen und Nichten werden mit eingeschlossen. Innerhalb einer Parentel gilt immer das Prinzip „alt vor jung“. Als Beispiel: mögliche Kinder würden zuerst erben. Enkelkinder würden nur dann erben, wenn die Kinder des Verstorbenen nicht mehr am Leben sind. Diese Abfolge gilt jedoch nur, wenn es kein beglaubigtes Testament gibt. Liegt jedoch eines vor, wird im Testament geregelt, wer was und wie viel des Nachlasses bekommt.
Die Erbschaft klug einsetzen
Wird das ganze Erbe einer Person zugewiesen, muss sich natürlich klug um den Nachlass gekümmert werden. Doch wohin mit dem ganzen Geld? Bevor das Vermögen auf den Kopf gehauen werden kann, sollten im ersten Schritt mögliche bestehende Schulden damit getilgt werden. Dies ist der erste Schritt in die finanzielle Freiheit. Der Rest sollte im besten Fall investiert werden. Aktien und andere Wertpapiere arbeiten für sich selbst. Hier gibt es aber natürlich gewisse Risiken. Anlagen sind immer mit Vorsicht zu betrachten. Daher sollten Sie sich hier für wertstabile Anlagen entscheiden. Eine gute Alternative zu Aktien und Co. sind Anleihen. Hierbei handelt es sich um zinstragende Wertpapiere. Die Rendite ist dabei in der Regel höher als beim klassischen Sparbuch.