Luzern (ots) – Die Revision des Finanzausgleichsgesetzes „Beiträge an Fusionen und für die Zusammenarbeit der Gemeinden“ ist von der Luzerner Bevölkerung mit über 60 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen worden. Damit habe die Stimmbevölkerung eine weitere Grundlage gelegt für eine positive Entwicklung der Gemeinden, sagt Regierungspräsidentin Yvonne Schärli-Gerig.
Das klare Resultat zur Vorlage „Beiträge an Gemeindefusionen und für die Zusammenarbeit von Gemeinden“ nimmt der Regierungsrat positiv zur Kenntnis. Es sei die fünfte Volksabstimmung* in den vergangenen 10 Jahren, bei denen die Bevölkerung dem Regierungsrat und Kantonsrat die klare Unterstützung für die Strategie der Gemeindereform und Fusionen gegeben habe. „Die 20 Mio. Franken sind Gelder der Gemeinden, das habe ich vor der Abstimmung stets betont. Sie werden zur Optimierung ihrer Strukturen eingesetzt. Die Gemeinden und ihre Bevölkerung haben das heute realisiert und damit die Möglichkeit zur weiteren positiven Entwicklung der Gemeinden und des Kantons Luzern gutgeheissen“, sagte Regierungspräsidentin Yvonne Schärli-Gerig.
Die 20 Mio. Franken, mit denen der Fonds für besondere Beiträge nach der positiven Abstimmung geäufnet werden kann, will der Regierungsrat für Sonderbeiträge an Gemeinden, die sich in einer Notlage befinden, einsetzen. Dann verspricht sich der Regierungsrat auch Impulse von Zusammenarbeitsprojekten. Weiter kann an alle fusionswilligen Gemeinden ein Kantonsbeitrag gesprochen werden – und dies aufgrund klarer, transparenter Grundlagen. Schliesslich wird inskünftig dem Wunsch nach Gleichstellung aller Gemeinden in einer Fusionssituation Rechnung getragen. Die Bereitschaft finanziell besser gestellter Gemeinden, mit einer finanzschwächeren zu fusionieren, wird dadurch erhöht.
* Fünf positive Abstimmungen im Zusammenhang mit Gemeindereform und Fusionen 2001 Änderung der Staatsverfassung zu den Gemeindebestimmungen 2002 Abstimmung über den Neuen Finanzausgleich 2007 Abstimmung über die Totalrevision der Staatsverfassung 2009 Änderungen im Gemeindegesetz 2012 Finanzausgleichsgesetz "Finanzierung von Fusionen und Zusammenarbeit"