Grundsatzentscheid zur Unterbringung der Urner Kantonsverwaltung im Dorfzentrum von Altdorf

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Kanton Uri

Der Regierungsrat hat eine Auslegeordnung zur Unterbringung der Verwaltung in Altdorf ab dem Jahr 2022 vorgenommen. Einerseits laufen in den nächsten zwei bis fünf Jahren diverse Mietverhältnisse im Dorfzentrum aus. Anderseits besteht aufgrund der engen Platzverhältnisse Raumbedarf für die Bedürfnisse mehrerer Einheiten der Kantonsverwaltung. Aus drei Szenarien hat sich der Regierungsrat im Grundsatz für eine langfristige Mietlösung im bisherigen UKB-Gebäude an der Bahnhofstrasse 1 in Altdorf entschieden. Zusammen mit dem bereits bestehenden Mietverhältnis an der Tellsgasse 1 (Steuerverwaltung, Haus von Roll) und dem im Eigentum des Kantons stehenden Haus «Ankenwaage» können dort mehrere Verwaltungseinheiten in unmittelbarer Nähe zusammengeführt werden. Auch finanziell bietet diese Lösung ein optimales Kosten-Nutzenverhältnis.

Der Kanton Uri wird mit der Urner Kantonalbank (UKB) als Eigentümerin der Liegenschaften Bahnhofstrasse 1 und Tellsgasse 1 einen dahingehenden Vorvertrag abschliessen. Die UKB ist derzeit am Verkauf der zwei Liegenschaften. Die Mietverträge sollen daher mit der zukünftigen Eigentümerin und nicht mit der UKB abgeschlossen werden.

In einem nächsten Schritt wird bis Mitte November 2020 das Projekt weiter vertieft. Anschliessend wird der Regierungsrat über die definitive Unterbringung der einzelnen Verwaltungseinheiten in den drei Gebäuden im Dorfzentrum orientieren.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]