Im Rahmen der Vernehmlassung äussert sich auch das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) zusammen mit dem Finanzdepartement (FD) zum Gegenentwurf der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) bezüglich Spitalplanung. Die beiden Departemente sprechen sich gegen eine zu detaillierte Nennung der medizinischen Fachgebiete im Spitalgesetz aus, wie das der GASK-Gegenentwurf vorsieht. Sie anerkennen aber, dass mit der expliziten Regelung im Spitalgesetz die Versorgungssicherheit im ganzen Kanton sichergestellt werden soll und tragen diesem berechtigten Anliegen in ihrer Vernehmlassungsantwort entsprechend Rechnung.
Die GASK hat am 2. Oktober 2023 ihren Gegenentwurf zur Umsetzung der fünf Einzelinitiativen betreffend die Grund- und Notfallversorgung an den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) in die Vernehmlassung gegeben. Die GASK sieht in ihrem Gegenentwurf, der sich bis am 3. Dezember 2023 in der Vernehmlassung befand, zwei Gesetzesbestimmungen vor, die das konkrete Leistungsangebot bezüglich Grund- und Notfallversorgung im Spitalgesetz (inklusive Nennung der medizinischen Fachgebiete) festschreiben.
Demgegenüber verlangten die fünf identischen Einzelinitiativen (E 1036, E 1038, E 1039, E 1040, E 1042) der FDP, Mitte, SVP, SP und Grünen, die am 31. Januar 2023 vom Kantonsrat an die GASK überwiesen wurden, eine weniger weit gehende Regelung der Grund- und Notfallversorgung an den drei LUKS-Standorten im Spitalgesetz vor.
Gewisse Flexibilität muss gewährleistet sein
In der gemeinsamen Vernehmlassungsantwort anerkennen das GSD und FD, dass mit der expliziten Regelung im Spitalgesetz die Versorgungssicherheit für alle Kantonseinwohnerinnen und -einwohner im ganzen Kanton sichergestellt werden soll und sie tragen diesem berechtigten Anliegen in ihrer Vernehmlassungsantwort entsprechend Rechnung. Sie weisen jedoch darauf hin, dass eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein muss, damit die Spitäler auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen reagieren können. Darum sprechen sich die beiden Departemente gegen eine zu detaillierte Nennung der medizinischen Fachgebiete im Spitalgesetz aus, wie das der GASK-Gegenentwurf vorsieht. Mit einer so engen gesetzlichen Regulierung würde der Handlungsspielraum des LUKS künftig zu stark eingeschränkt. Auf Themen wie den Fachkräftemangel, den medizinischen Fortschritt und sich ändernde Tarifstrukturen muss seitens LUKS-Konzern, aber auch seitens Kanton als Eigner reagiert werden können. Mit Blick auf das Anliegen der GASK sprechen sich die beiden Departemente in ihrer Vernehmlassungsantwort daher für eine Kompromisslösung aus und schlagen eine Variante vor, wonach das LUKS «in Luzern, Sursee und Wolhusen für eine zeitgemässe Grundversorgung in den Bereichen Medizin, Chirurgie und Geburtshilfe und eine entsprechende Notfallversorgung rund um die Uhr sorgt.»
Um trotz der gesetzlichen Vorgabe des Mindestleistungsangebots in der Grund- und Notfallversorgung auch den künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen Rechnung tragen zu können, schlagen die Departemente zudem eine Ausnahmeregelung vor. Gemäss dieser kann der Regierungsrat – nach vorgängiger Konsultation der GASK – dem LUKS bewilligen, vom gesetzlich geforderten Mindestangebot abzuweichen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Leistungsauftrages nach den Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts nicht mehr erfüllt sind oder die Erbringung aus betrieblichen Gründen (insbesondere aufgrund von fehlendem Fachpersonal) oder aufgrund von geringer Nachfrage nicht mit der erforderlichen Qualität sichergestellt werden kann.
Dem Regierungsrat ist es schliesslich ein Anliegen, dass der Planungsbericht Gesundheitsversorgung sowie der GASK-Gegenentwurf in der parlamentarischen Debatte zusammen beraten werden.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Luzern steht für Lebensqualität
- Luzern steht für Zusammenhalt
Anhang
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