Härtefälle: Dekret wird dem Kantonsrat in der Dezembersession vorgelegt

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Der Kanton Luzern will gemeinsam mit dem Bund Unternehmen finanziell unterstützen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen sind. Darum beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken und einen entsprechenden Nachtragskredit zum Voranschlag 2020.

Die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen hat der Bund am 25. September 2020 mit dem Covid-19-Gesetz geschaffen. Dieses soll am 1. Dezember in Kraft treten. Es sieht vor, dass der Bund sich an Härtefallmassnahmen für Unternehmen beteiligt, die von der Coronakrise stark betroffen sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Kanton die Hälfte der Finanzierung übernimmt.

Der Luzerner Regierungsrat will sich – wie bereits in der Mitteilung vom 11. November kommuniziert – an der Bundeslösung beteiligen. Er beantragt daher dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken für die Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen zuzustimmen. In dieser Summe ist der Bundesbeitrag von 8,58 Millionen Franken enthalten. Folglich beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2020 in der Höhe von 25 Millionen Franken. Das Dekret wird dem Kantonsrat in der Dezembersession 2020 vorgelegt.

Bereits im Dezember plant der Regierungsrat die kantonale Härtefalllösung auf dem Verordnungsweg zu verabschieden, damit die Luzerner Unternehmen Anfang nächstes Jahr mit beispielsweise Bürgschaften und A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können. Die Kriterien für die zu unterstützenden Unternehmen werden aktuell ausgearbeitet.

Für die Umsetzung der Härtefallmassnahmen hat der Regierungsrat die folgenden Rahmenbedingungen formuliert:

  • Die Mittel sollen die nachhaltige Erholung der Luzerner Volkswirtschaft fördern.

 

  • Die Mittel sollen dazu beitragen, bestehende Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu gestalten.

 

  • Die Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo nicht bereits andere Hilfsinstrumente der öffentlichen Hand bestehen.

 

  • Die Härtefallmassnahmen sollen nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Mittel – einschliesslich von Einsparungen und Effizienzsteigerungen der betroffenen Unternehmen sowie Kapitalerhöhungen und andere privatwirtschaftliche Finanzierungsmassnahmen – nachweislich ausgeschöpft sind.

Am vergangenen Mittwoch (18. November 2020) hat der Bundesrat zudem in Aussicht gestellt, die Härtefall-Mittel von ursprünglich 400 Millionen Franken auf insgesamt eine Milliarde Franken aufzustocken. Diesen Antrag wird das Bundesparlament in der Wintersession beraten. Er hat deshalb keine direkten Auswirkungen auf das oben genannte kantonale Dekret. Sobald die ergänzte Bundesregelung vorliegt, wird der Regierungsrat einen allfälligen kantonalen Anschlussbedarf prüfen. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel möglichst schnell an Härtefälle im Kanton Luzern ausbezahlt werden können.

Unterstützung im Kulturbereich
Mit der Verabschiedung der Covid-19-Kulturverordnung schuf der Bund im Oktober 2020 die rechtlichen Grundlagen, um die per Notrecht beschlossenen Massnahmen aufrecht erhalten zu können. Dies betrifft einerseits die Lebenskostenzuschüsse für Kulturschaffende bei Suisseculture Sociale, die Unterstützung für Kulturvereine im Laienbereich bei ihren Dachverbänden und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen in ihren jeweiligen Kantonen.

Das Covid-19-Gesetz gilt für die Zeitdauer von Oktober 2020 bis Ende Dezember 2021. Die neuen Gesuche um eine Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen können im Kanton Luzern ab Dezember 2020 eingegeben werden.

Die bis zum 20. September 2020 eingegangenen Gesuche um Ausfallentschädigung nach der Covid-Verordnung Kultur, welche Ausfälle bis Ende Oktober berücksichtigen, werden von der Kulturförderung bis Ende 2020 mehrheitlich abgeschlossen sein, spätestens aber per Ende März 2021, wie es der Bund vorsieht. Die von Bund und Kanton Luzern gesprochenen Mittel von maximal 17 Millionen Franken werden voraussichtlich für die Entschädigungen ausreichen.

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