Halbzeit im Projekt «DigiTax Uri» / Versand der Steuererklärung 2020

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Kanton Uri

In den nächsten Tagen erhalten die Urnerinnen und Urner die Steuererklärung 2020 zusammen mit einer Beilage zum aktuellen Stand im Projekt «DigiTax Uri». Mit diesem Projekt verfolgt der Regierungsrat das Ziel, in Zukunft die Papier- und Excel-Steuererklärung durch eine Online-Steuerdeklaration zu ersetzen. Somit wird die Steuererklärung den Privatpersonen zum letzten Mal in dieser Form zugestellt. Die Projektarbeiten zur Digitalisierung der Steuerprozesse laufen auf Hochtouren. Das Projekt befindet sich im Zeitplan.

Im Sommer 2020 beauftragte der Regierungsrat ein erfahrenes Schweizer Informatik-Unternehmen mit der Entwicklung und Umsetzung der Online-Steuererklärung für den Kanton Uri. Das technisch ausgereifte System steht in verschiedenen Kantonen bereits erfolgreich im Einsatz und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Standards. Nach erfolgreicher Durchführung des Submissionsverfahrens für die Beschaffung einer elektronischen Steuererklärung wurden im Dezember 2020 die Verträge mit dem Softwarelieferanten unterschrieben. Ende Januar 2021 wurden die Detailkonzepte fertiggestellt, so dass nun die Realisierungsphase begonnen werden konnte. Das Projekt ist punkto Kosten und Umsetzung auf Kurs. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem zurzeit finanziell grössten Digitalisierungs-Projekt der Kantonalen Verwaltung einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag an eine digitale Verwaltung zu leisten und damit den Bürgerinnen und Bürgern einen erheblichen Mehrwert im Steuerwesen bieten zu können.

Ab dem nächsten Jahr wird den Urnerinnen und Urnern erstmals die moderne Online-Steuerdeklaration zur Verfügung stehen. Die Projektleitung wird die neue Lösung für natürliche Personen zu gegebener Zeit über die Medien bekannt machen. Zudem sind öffentliche Veranstaltungen vorgesehen, um den Steuerzahlenden die einfache Handhabung und weitere Vorzüge der Online-Steuererklärung vorzustellen.

Auch dieses Jahr müssen die Steuererklärungen vollständig ausgefüllt bis am 31. März 2021 eingereicht werden. Allfällige Gesuche um Fristerstreckung sind vor dem Einreichetermin online über www.ur.ch/steuern-np oder schriftlich an das zuständige Gemeindesteueramt zu richten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]