HEV Schweiz: Bundesrat lehnt Erbschaftssteuer ab

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hev-schweizZürich (ots) – Der HEV Schweiz ist über den Entscheid des Bundesrates, die eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» abzulehnen, hoch erfreut. Es ist insbesondere zu begrüssen, dass der Vorlage kein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, da die heutige Rechtslage sachgerecht ist und kein Handlungsbedarf besteht.

Verfassungswidrige Initiative

Nachdem die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) am 17. Mai 2013 die Vorlage entschieden ablehnte und ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Pierre-Marie Glauser von der Universität Lausanne die Vorlage für verfassungswidrig erklärte, empfiehlt nun auch der Bundesrat die Ablehnung der ungerechten Vorlage. Die Initiative verletze nicht nur das Rückwirkungsverbot, sondern auch die finanziellen Auswirkungen der Initiative seien ungewiss. Zudem möchte der Bundesrat die Kompetenz der Kantone nicht unnötig beschneiden. Heute liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen. Zahlreiche Kantone haben diese Steuer, teils aufgrund von Volksabstimmungen, zu Recht beschränkt.

Verheerende Auswirkungen

Eine Annahme der Initiative hätte auch verheerende Auswirkungen auf viele Grundeigentümer und den Schweizer Mittelstand. Denn die Besteuerung stellt auf das gesamte Familienvermögen ab und nicht allein auf den Anteil, der beim Erben anfällt. Dies im Unterschied zu den Erbschaftssteuern in den meisten Kantonen. Die Vorlage besteuert zudem auch das bezogene Vorsorgevermögen. Damit werden etliche mittelständische Haushalte, z.B. Handwerker, Gewerbetreibende und andere, die im eigenen Haus leben und sich die Vorsorge ein Leben lang erspart haben, massiv besteuert und benachteiligt. Nach der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer besteht in bestimmten Kantonen auch noch die Liegenschaftssteuer. Dasselbe Vermögen wird also schon heute mehrfach besteuert. Aus diesen Gründen lehnt auch der HEV Schweiz die ungerechte und unnötige Erbschaftssteuer ab.

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Über Leonard Wüst

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