Zürich (ots) – Die nationalrätliche Kommission für Umwelt und Energie empfiehlt ihrem Rat, die Staffelung der Steuerabzüge für energetische Massnahmen auf zwei weitere Steuerperioden auszudehnen. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass damit der Weg für einen Kompromiss zwischen den beiden Kammern geebnet ist.
Nach einem längeren hin und her bei den steuerlichen Abzügen für energetische Massnahmen, ebnet die Kommission für Umwelt und Energie des Nationalrates den Weg für eine Einigung in diesem umstrittenen Punkt.
Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Kommission dem Antrag von NR Peter Schilliger gefolgt ist und die Staffelung der steuerlichen Abzüge einer energetischen Erneuerung auf die zwei folgenden Steuerperioden ermöglichen will. Die Tatsache, dass je eine Minderheit der Kommission sich für die Staffelung über vier Jahre resp. für gar keine Staffelungsmöglichkeit ausgesprochen haben zeigt, dass hier ein gangbarer Kompromiss gefunden worden ist.
Mit einer Staffelung der steuerlichen Abzüge wird den energetischen Gesamterneuerungen neuer Aufschwung beschert. Insbesondere die Dämmung der Gebäudehülle geschieht deutlich öfter innerhalb einer Gesamterneuerung als dies bei Einzelmassnahmen der Fall ist. Soll die energetische Erneuerungsrate angehoben werden, dann ist eine entsprechende Unterstützung notwendig. Hiervon profitieren Mieter und Vermieter gleichermassen.
Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller Sicht essentiell. Es geht nicht an, dass die Energiestrategie alleine auf dem Buckel der Eigentümer finanziert wird.