Zürich (ots) – Der Ständerat hat sich am 23. September 2015 gegen eine Verteilung der Abzüge auf vier Steuerperioden ausgesprochen, obwohl die Eigentümer beträchtliche Kosten für die energetische Sanierung des Gebäudes auf sich nehmen. Es besteht nach wie vor Korrekturbedarf.
Knapp zwei Jahre nach dem der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt hat, wurde die Vorlage gestern im Ständerat diskutiert. Brisantes Thema war unter anderem die Abzugsfähigkeit von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Dabei besteht nach wie vor Handlungsbedarf.
- Es ist bedauerlich, dass der Anreiz, die Kosten für
Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz
dienen, über mehrere Steuerperioden zu verteilen, mit dem
Entscheid des Ständerats zunichte gemacht wurde. Ein solcher
Anreiz wäre dem Ziel der Energiestrategie 2050 sehr förderlich
gewesen. Denn heute werden umfassende energetische Sanierungen
dadurch gehemmt, dass die Investitionen nur in dem Jahr der
effektiven Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Für
Privatbesitzer bedeutet dies, dass sie zwar im Renovationsjahr
oft gar keine Steuern zahlen, im Folgejahr aber bereits wieder
voll steuerpflichtig sind. Deshalb wird mit kleinen
Sanierungsschritten gearbeitet, die über mehrere Jahre verteilt
werden und somit eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung
verhindern. - Der Entscheid des Ständerats ist umso stossender, als dass
gemäss jetzigem Stand der Vorlage die Industrie und der Verkehr
geschont werden sollen und vor allem die Gebäudeeigentümer in
die Pflicht genommen werden. Der HEV Schweiz ist der Ansicht,
dass alle Immissionsverursacher ihren Teil zur Erreichung des
Energieziels leisten müssen und nicht nur die Eigentümer. Dabei
handelt es sich einmal mehr um eine selektive Schlechterstellung
der Eigentümer ohne sachliche Begründung. Energetische
Sanierungen sind nicht gratis zu haben. Sie erfordern einen
hohen Investitionsaufwand von den Gebäudeeigentümern. Vor diesem
Hintergrund ist es besonders ärgerlich, dass einer der wenigen
Anreize für die Eigentümer in der Vorlage nun gestrichen werden
soll. - Der Ständerat hat entschieden, dass kein energetischer
Mindeststandard für die Abzugsfähigkeit solcher Investitionen
festgelegt werden soll. Das ist sehr begrüssenswert, denn eine
solche Mindestanforderung wäre schwierig zu definieren gewesen
und hätte Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung vor erhebliche
praktische Schwierigkeiten gestellt.Der Gebäudepark hat bereits einen grösseren Beitrag für Energieeinsparungen geleistet und wird dies zweifelsohne auch weiterhin tun. Eigentümer benötigen hierzu jedoch Anreize aus finanzieller und auch aus Sicht der Bewilligungsverfahren. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die Verteilung der Kosten über mehrere Steuerperioden wieder aufgenommen wird. Denn die Vorlage geht nach dem Entscheid des Ständerats wieder zurück an den Nationalrat als Erstrat.

