HEV Schweiz: Lex Koller – Festhalten am Status Quo

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hev-schweizZürich (ots) – Der Ständerat will am Status Quo bei der Lex Koller festhalten. Er folgt Bundesrat und Nationalrat in dieser Frage. Der Entscheid ist richtig. Wichtige Voraussetzungen für eine Abschaffung sind derzeit nicht gegeben. Eine Ausweitung der Lex Koller ist hin-gegen weder notwendig noch sinnvoll.

Es ist richtig, im derzeitigen ökonomischen Umfeld an der Lex Koller festzuhalten. Die Vo-raussetzungen für einen reibungslosen Übergang in eine Nach-Lex-Koller-Ära sind bezüglich Zinsniveau und Anlagesituation nicht gegeben. Die Abschaffung der Lex Koller sollte in einer rückläufigen Immobilienmarktsituation erfolgen.

Die Nachfrage nach Immobilien divergiert regional und je nach Marktsegment sehr stark. Die heutige Lex Koller erreicht durch wichtige Ausnahmebestimmungen, dass den Unter-schieden zwischen Zentrum und Peripherie, Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie di-rekten und indirekten Immobilienanlagen Rechnung getragen werden kann.

Diese Ausnahmebestimmungen in der Lex Koller sind wichtig für unsere Volkswirtschaft und den Wert der Immobilien in der Schweiz. Sie machen das Gesetz weniger bürokratisch, dis-kriminierend und investitionshemmend. Die angekündigte Modernisierung der Lex Koller muss dem Rechnung tragen. Eine Ausweitung des Gesetzes lehnt der HEV Schweiz ab.

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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