HEV Schweiz: Orts- und Quartierüblichkeit bei Mietzinsen praktikabel machen

Spread the love

hev-schweizZürich (ots) – Unterstützt von zahlreichen Nationalräten diverser Fraktionen wurde von NR Hans Egloff in der Sommersession ein parlamentarischer Vorstoss für eine praktikable Umsetzung der Orts- und Quartierüblichkeit bei der Mietzinsüberprüfung eingereicht. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) unterstützt den Vorschlag. Das geltende Mietrecht hält klar fest, dass Mietzinse in der Regel nicht missbräuchlich sind, wenn sie im Rahmen der orts- und quartierüblichen Mietzinse liegen. Der Bundesrat hat dies in seiner Verordnung zum Mietrecht konkretisiert. Danach ist die Orts- und Quartierüblichkeit der Mietzinse aufgrund von Mietobjekten, die nach Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode vergleichbar sind, zu ermitteln. Die Crux liegt nun in der Praxis der Rechtsprechung zur gesetzlichen Regelung.

Unrealistische, praxisfeindliche Anforderungen Die Gerichte stellen derart übertriebene, praxisferne Anforderungen an die Detaillierung der Vergleichskriterien, dass der Beweis der Orts- und Quartierüblichkeit mit vernünftigem Aufwand gar nicht erbracht werden kann. Wie soll die beweisbelastete Partei nur schon an die erforderlichen Detailangaben zu „fremden“ Mietobjekten zu Daten herankommen? Zudem ist der Prüfungsaufwand für die Gerichte und Schlichtungsbehörden unverhältnismässig. Diese sind selbst keine Immobilienexperten und kaum in der Lage, die Vergleichsobjekte im geforderten Detaillierungsgrad bezüglich Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode objektiv zu beurteilen. Namentlich bei Jahrzehnte alten Gebäuden (also genau bei jenen Wohnungen, für welche das Bundesgericht mangels Tauglichkeit der realitätsfremden Kriterien zur Ertragsbemessung auf die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten verweist), ist es heute nahezu unmöglich, die verlangte Anzahl von Objekten zu finden, welche nach allen geforderten Kriterien fast identisch sind und damit zum Vergleich zugelassen werden. Der Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit ist unweigerlich zum Scheitern verurteilt. Dies zeigen die Bundesgerichtsurteile deutlich. Es besteht unzweifelhaft Handlungsbedarf.

Gesetz effektiv umsetzen

Parlamentarier aus BDP, CVP, FDP und SVP haben daher in der Sommer-session einen parlamentarischen Vorstoss für eine praktikable Lösung eingereicht. Sie fordern vom Bundesrat die Mietrechts-verordnung so anzupassen, dass die gesetzlich vorgesehene Orts- und Quartier-üblichkeit der Mietzinse mit vernünftigem Aufwand beweisbar ist.

Dieser Beitrag wurde am von unter allgemein veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

Herzlich willkommen auf dem unabhängigen Nachrichtenportal für die Innerschweiz Bienvenue sur le portail de nouvelles indépendante pour la Suisse centrale Benvenuti nel portale di notizie indipendente per la Svizzera centrale Cordial bainvegni sin il portal da novitads independent per la Svizra interna Bine ați venit la portalul de știri independent de Central Elveția Welcome to the independent news portal for Central Switzerland Bonvenon al la sendependaj novaĵoj portalo por Centra Svislando 欢迎来到独立新闻门户瑞士中部