Zürich (ots) – Der HEV Schweiz freut sich, Ihnen die Lancierung der Petition „Eigenmietwert abschaffen“ mitteilen zu können. An der Pressekonferenz vom 28. Juni 2016 in Bern legte das Komitee SR Brigitte Häberli, NR Hans Egloff und NR Olivier Feller die Gründe für die Abschaffung des Eigenmietwerts dar.
Am 14. März 2013 wurde die Motion „Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert“ eingereicht. Obwohl sich der Bundesrat gegen die Annahme der Motion aussprach, entschied sich der Nationalrat am 25. September 2014 erfreulicherweise dafür, die Motion anzunehmen und damit ein Zeichen zu setzen. Seitdem wartet die Motion auf ihre Beurteilung durch den Ständerat.
Um den Interessen der Hauseigentümer und den Forderungen des HEV Schweiz Nachdruck zu verleihen, wurde die Petition „Eigenmietwert abschaffen“ lanciert, die ab sofort online unter www.eigenmietwert-abschaffen.ch unterzeichnet werden kann. Dort können auch Flyer und Unterschriftsbögen heruntergeladen werden. Zudem sind Flyer mit Unterschriftenbögen über den HEV Schweiz zu beziehen und in den nächsten Wochen in verschiedenen Medien beigelegt.
Ziel der Petition ist es, zum einen über die Problematik der Eigenmietwertbesteuerung und ihre Auswirkungen zu informieren und zum anderen aufzuzeigen, welche Bedeutung diese Problematik für die Schweizerinnen und Schweizer hat.
Die Besteuerung des Eigenmietwerts sorgt für eine ungerechtfertigte ungleiche Behandlung von Wohneigentümern und Mietern. Das Wohneigentum als eigenverantwortliche Altersvorsorge verliert an Bedeutung und dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung wird nicht Rechnung getragen. Indem eine Amortisation der Hypotheken steuerlich bestraft wird, wird die Verschuldung gefördert. Dies führt unter anderem dazu, dass die Schweizerinnen und Schweizer weltweit mit die höchsten Hypothekarschulden haben, was nicht nur ein Risikopotential für die Wohneigentümer, sondern auch für den schweizerischen Finanzmarkt bietet.[content_block id=29782 slug=ena-banner]