Zürich (ots) – Der Bundesrat hat entschieden, die Arbeiten an der Verschärfung der Lex Koller fortzuführen. Damit verfällt der Bundesrat unnötig in Aktivismus, denn bei Büro- und Gewerbeliegenschaften besteht ein massives Überangebot.
Überaktiver Bundesrat
Die sog. Lex Koller erlaubt Personen aus dem Ausland den Erwerb von Immobilien nur in Ausnahmefällen. Das Parlament hat jüngst die entsprechenden Vorstösse zur Verschärfung der Lex Koller klar abgelehnt. Dessen ungeachtet will der Bundesrat die Verschärfung der Lex Koller fortführen. Es besteht keinerlei Handlungsbedarf!
Unnötige Investitionsbremse
Die Lex Koller ist eine Investitionsbremse. Sie ist in der Handhabung bürokratisch und wird im Ausland als diskriminierend wahrgenommen. Das Gesetz sollte auch daher nicht noch verschärft werden. Abgesehen davon besteht in der Schweiz in Bezug auf Büro- und Gewerberäume ein massives Überangebot.
Kein Handlungsbedarf
Der Entscheid des Bundesrates, die Verschärfung voranzutreiben, ist daher für den HEV Schweiz unverständlich. Auch die Begründung, dass das Gesetz Lücken enthalte, überzeugt nicht. Der Verband fordert, dass der Status Quo bei der Lex Koller beibehalten wird. Für Verschärfungen des Gesetzes besteht keine Veranlassung.