Zürich (ots) – Der Nationalrat hat in seiner Beratung zur Energiestrategie deutliche Zeichen für umfassende Anreize im Gebäudebereich gesetzt. Mit dem Verzicht auf zusätzliche Regulierungen im Gebäudetechnikbereich und der Ausweitung steuerlicher Abzüge für energetische Massnahmen wird mehr erreicht werden als mit Verboten und Vorschriften.
Anlässlich der Debatte am 2. März 2016 zur Energiestrategie 2050 im Nationalrat konnten weitere Differenzen zum Ständerat ausgeräumt werden. Aus Sicht des HEV Schweiz erfreulich ist, dass auch der Nationalrat nichts von zusätzlichen Auflagen zur Gebäudetechnik wissen will und dass die induzierte Mobilität und die Graue Energie nicht in die Gebäudebewertung einfliessen müssen. Mit diesen zusätzlichen Parametern wären die Baugesuche unnötig verkompliziert worden.
Ebenfalls positiv zu werten ist, dass der Nationalrat in Sachen steuerliche Abzugsfähigkeit von energetischen Massnahmen seiner Kommission gefolgt ist.
Die steuerlichen Abzüge für energetische Massnahmen an Gebäuden wirken als stärkste Treiber um solche Erneuerungen voranzutreiben. Um die energetisch oft besseren Gesamtsanierungen oder die weit aufwendigeren Ersatzneubauten anzukurbeln, wurde in der Debatte zur Energiestrategie die Möglichkeit eines gestaffelten Steuerabzuges über mehrere Steuerperioden in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Eigentümer die eine Gesamterneuerung vornehmen können sollen demnach gleich behandelt werden wie diejenigen die in Etappen das Ziel eines energieeffizienten Hauses erreichen.
Vorausschauend hat der Nationalrat die Steuerabzüge von einem zu erreichenden energetischen Mindeststandard entkoppelt. Ein solcher würde dazu führen, dass bei Sanierungen die in Etappen durchgeführt werden, erst die letzte Etappe von den Steuern abgesetzt werden könnte, da bei den vorhergehenden Erneuerungsetappen der Mindeststandard noch nicht erreicht wird. Auch mit einer Abzugsstaffelung über mehrere Jahre wird es einigen Eigentümern nur schwerlich möglich sein, ihr Haus auf einmal zu erneuern. Dieses etappierte Vorgehen würde also zusätzlich torpediert.
Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller und aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Es muss der Weg geebnet werden, damit Eigentümer unter fachmännischer Begleitung wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch rentable Erneuerungen umsetzen können.[content_block id=29782 slug=ena-banner]