Zürich (ots) – Die ständerätliche Kommission für Umwelt und Energie hat in ihrer Beratung zur Energiestrategie weitere Differenzen abgebaut. Leider trifft dies nicht auf die Ausweitung der steuerlichen Anreize für Gesamterneuerungen bei Gebäuden zu. Aus Sicht des HEV Schweiz wird mittels steuerlicher Abzüge für energetische Massnahmen weit mehr erreicht als mit zusätzlichen Verboten und Vorschriften.
Wie in der Medienmitteilung der Kommission für Umwelt und Energie des Ständerates vom 18. Mai 2016 zu entnehmen ist, hat sich die Kommission mit knapper Mehrheit gegen eine Änderung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von energetischen Massnahmen im Gebäudebereich ausgesprochen. Sie empfiehlt dem Ständerat nicht auf den Kurs des Nationalrates einzuschwenken.
Mit dem Festhalten am Status Quo wäre es weiterhin nicht möglich, nach einer energetischen Ge-samterneuerung der Liegenschaft, die Kosten für die energetischen Massnahmen über mehrere Jahre verteilt von den Steuern in Abzug zu bringen. Dieser Umstand benachteiligt alle Eigentümer, welche eine Gesamterneuerung einer Sanierung in Etappen vorziehen und dadurch energetisch meist bessere Resultate erzielen. Insbesondere die Dämmung der Gebäudehülle geschieht deutlich öfter innerhalb einer Gesamterneuerung als dies bei Einzelmassnahmen der Fall ist. Soll die energetische Erneuerungsrate wirklich angehoben werden, dann sind entsprechende Anstösse notwendig. Hiervon profitieren Mieter und Vermieter gleichermassen. Der HEV Schweiz hofft, dass der Ständerat in der Sommersession auf dem Kurs des Nationalrates weiterfährt und den Entscheid seiner Kommission wieder kippt.
Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller und aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Es muss der Weg geebnet werden, damit Eigentümer unter fachmännischer Begleitung wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch rentable Erneuerungen umsetzen können.