Am 28. Mai 2020 hat der Gemeinderat Hitzkirch über zahlreiche Grundstücke eine Planungszone erlassen, da sie potenzielle Rückzonungsflächen sind. Durch die Planungszone wird sichergestellt, dass sie bis zur öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision zur Umsetzung der Rückzonungsstrategie nicht überbaut werden. Damit die Planungszone nicht vor der öffentlichen Auflage der Rückzonungen erlischt, genehmigt der Regierungsrat die Verlängerung der Geltungsdauer der Planungszone um ein Jahr bis am 7. Juni 2023.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]