Die Vernehmlassung über die geplante Steuergesetzrevision 2027 ist abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen stammen von Parteien, Gemeinden, Verbänden und Unternehmen. Insbesondere die Neuregelung der Gemeindebeteiligung ist auf eine breite Zustimmung gestossen. Die Rückmeldungen zeigen deutlich, dass dieser Schritt als sachlich richtig und notwendig erachtet wird, um eine faire und zeitgemäße Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen aus der OECD-Mindestbesteuerung sicherzustellen. Ebenfalls begründet wird die Absicht, zwingende Vorgaben des Bundesrechts gesetzlich zu verankern. Dies schafft Rechtssicherheit und stärkt die Verlässlichkeit des Luzerner Steuersystems.
Die große Mehrheit der Stellungnahmen lehnte die Einführung eines Mehrstufentarifs bei der kantonalen Gewinnsteuer in der aktuellen Form ab, sofern der Bund den Verteilschlüssel nicht zulasten der Kantone anpasst. Momentan gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Bund den Verteilschlüssel tatsächlich anpassen wird. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der ordentlichen Vernehmlassung sowie aus der vorgängigen Konsultation werden nun sorgfältig ausgewertet. Anschliessend entscheidet der Regierungsrat über die weiteren Schritte.